(Pressemitteilung) Angemessene Bruttokaltmieten für Bürgergeld- und Sozialhilfe-Empfänger
Rückwirkend zum 1. Juli dieses Jahres gelten neue Richtwerte für Unterkunftskosten im Regionalverband Saarbrücken. Dies betrifft alle Bedarfsgemeinschaften, die Bürgergeld vom Jobcenter oder eine Sozialhilfe vom Sozialamt beziehen. Grund für die außerplanmäßige Neuberechnung ist eine Änderung der Verwaltungsvorschriften über Zuwendungen zur Wohnraumförderung des Landes. Denn dadurch wurden auch die förderfähigen Wohnflächengrenzen angehoben. Waren bisher für einen Ein-Personen-Haushalt 45 Quadratmeter zugrunde gelegt, so sind nach der Änderung 50 Quadratmeter zu berücksichtigen. Für jede weitere Person kommen nach wie vor zusätzlich 15 Quadratmeter hinzu. Die Richtwerte werden separat für alle zehn Städte und Gemeinden im Regionalverband ausgewiesen. Für die Kosten der Unterkunft ist dabei die Bruttokaltmiete ausschlaggebend. Diese umfasst die Grundmiete zuzüglich kalte Betriebskosten (also ohne Individual-Strom und Heizung). Die jeweiligen angemessenen Grenzwerte sind im Prinzip die höchsten der ermittelten Kosten für Wohnungen des einfachen Standards. In fast allen Kommunen steigen die Richtwerte für die verschiedenen Wohnungsgrößen um durchschnittlich 6 bis 7 Prozent. Wobei die Werte je nach lokalem Wohnungsmarkt sehr unterschiedlich ausfallen können. So steigt zum Beispiel der Richtwert für Single-Haushalte in Großrosseln um über 10 Prozent, während er für 2-Personen-Haushalte in derselben Gemeinde unverändert bleibt. Lag die Angemessenheitsgrenze für eine Single-Wohnung in Saarbrücken bisher bei einer Bruttokaltmiete von knapp 431 Euro, übernehmen die Sozialbehörden jetzt rund 30 Euro mehr.
Die neuen KdU-Werte, die rückwirkend zum 1. Juli 2024 gültig sind, stehen online unter www.regionalverband.de/regionalverbandsrecht unter dem Punkt „Arbeit und Soziales“.