Landeshauptstadt Saarbrücken erstellt ersten qualifizierten Mietspiegel

(Pressemitteilung) Mietspiegel soll bis zum ersten Quartal 2024 vorliegen

Die Landeshauptstadt Saarbrücken erstellt ihren Mietspiegel. Er soll für mehr Transparenz und Rechtssicherheit auf dem Mietwohnungsmarkt sorgen und dazu beitragen, gerichtliche Streitigkeiten über Miethöhen zu vermeiden. Der Mietspiegel wird von der Landeshauptstadt mit der Unterstützung des erfahrenen Hamburger Forschungsinstituts FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH und Akteuren des lokalen Mietwohnungsmarktes erstellt.

Der Mietspiegel wird unter anderem Antworten auf die Fragen geben, wie hoch das Mietpreisniveau in Saarbrücken ist und welche Faktoren die Mieten besonders beeinflussen. Damit wird er zu einer wichtigen Orientierungshilfe für Mieterinnen und Mieter, Vermieterinnen und Vermieter.

Gesetzliche Vorgaben
Durch das Mietspiegelreformgesetz vom 1. Juli 2022 muss für die Landeshauptstadt Saarbrücken erstmalig ein Mietspiegel verpflichtend erstellt werden. Dieses neue Gesetz schreibt Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die Erstellung eines Mietspiegels vor. Sie wird in Saarbrücken entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erfolgen. Der Mietspiegel soll bis zum ersten Quartal 2024 vorliegen.

Schriftliche Befragung ab April 2023
Der Mietspiegel wird auf der Grundlage von Wohnungsdaten errechnet, die die Landeshauptstadt mit Hilfe einer schriftlichen Befragung voraussichtlich ab Mitte April dieses Jahres durchführen wird. Welche Haushalte, Eigentümerinnen und Eigentümer angeschrieben werden, wird auf der Basis einer Stichprobe ermittelt. Die Landeshauptstadt bittet Mieterinnen, Mieter, Vermieterinnen und Vermieter, die ein entsprechendes Schreiben erhalten, sich an der Befragung zu beteiligen.

Weitere Informationen gibt es unter www.saarbruecken.de/mietspiegel.

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