Vereine – Bundestag hat Modernisierung des Vereinsrechts beschlossen

(Pressemitteilung) Saar FDP begrüßt den Beschluss zu digitalen und hybriden Möglichkeiten für Vereine

Dazu erklärt die FDP Saar: >> „Sehr viele Saarländer sind ehrenamtlich in Vereinen aktiv und setzen sich tagtäglich für das Ehrenamt ein. Heute hat der Deutscher Bundestag in 2. und 3. Lesung . Anfang März geht das Gesetz noch in den Bundesrat, von dem der ursprüngliche und von der FDP Fraktion erweiterte Entwurf auch kam.

Vereine können künftig damit auch ohne entsprechende Satzungsregelung grundsätzlich hybride Mitgliederversammlungen einberufen. Die Teilnahme und Ausübung von Mitgliedsrechten soll dann sowohl in Präsenz als auch virtuell, d.h. mittels elektronischer Kommunikation, möglich sein. Zudem sind nach einfachem Beschluss der Mitgliederversammlung auch rein virtuelle Versammlungen möglich, ohne eine entsprechende Satzungsregelung. Die Regelung ist aber dispositiv, d.h. jegliche digitale Formen können beispielsweise explizit in Satzungen ausgeschlossen werden (vgl. § 40 BGB).“ erklärt Helge Lorenz, politischer Sprecher der Ressorts Innen, Bauen und Sport der FDP-Saar.

Die neuen Regelungen helfen vielen der über 600.000 Vereine (darunter z.B. rund 87.000 Sportvereine) in Deutschland weiter und sind die gesetzliche Verankerung der Corona-Übergangsregelungen. Auch wenn der reine Gesetzestext auf den ersten Blick nicht so leicht zu verstehen ist, stellen die Regelungen eine deutliche Erleichterung für die Vereine dar, da keine komplizierten und teuren Satzungsänderungen nötig sind. Insbesondere wird der Anwendungsbereich auch durch den Verweis des § 28 BGB erweitert, wonach die Regelungen auch für Vorstandsbeschlüsse gelten. Die Regelungen sorgen daher auch in dem Bereich für mehr Rechtssicherheit.

„Dies ist auch für die sehr breite und engagierte Vereinslandschaft im Saarland ein wichtiger Schritt.“, so Helge Lorenz abschließend.

Link dazu:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/055/2005585.pdf <<

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