Stadtpolitik – LHS will flächendeckend Tempo 30 in der City einführen – Modellversuch beantragt

(Pressemitteilung) Für mehr Sicherheit und Lebensqualität: Geschwindigkeitsreduzierung in 14 weiteren Straßen vorgesehen

Saarbrückens Oberbürgermeister Uwe Conradt will in einem Modellversuch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde in 14 weiteren Hauptverkehrsstraßen der Innenstadt einführen. Bereits bestehende Tempo-30-Straßenabschnitte sollen dabei so mit den neuen Bereichen kombiniert werden, dass eine flächendeckende und nachvollziehbare verkehrsberuhigte Zone entsteht. Aufgrund der ohnehin taktgebenden Ampelanlagen sind keine negativen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Verkehrsflusses zu erwarten.

„In den Bereichen der Saarbrücker City mit einem hohen Anteil an Fußgängerinnen und Fußgängern am Straßenverkehr wollen wir flächendeckend die Verkehrssicherheit erhöhen, die Lärmbelastung verringern und damit die Aufenthaltsqualität für alle Menschen in der Innenstadt merklich steigern. Zudem können durch die Maßnahme die Schadstoffe in der Luft verringert werden. Die Lebensqualität wird in Saarbrücken weiter steigen“, sagt der Oberbürgermeister.

Straßenkarte zur geplanten flächendeckenden Zone mit Tempo 30 in der Innenstadt/Quelle: LHS


Initiative des Deutschen Städtetages

Die Landeshauptstadt Saarbrücken ist der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ des Deutschen Städtetages beigetreten. Diese fordert den Bund auf, die Gesetzlage so anzupassen, dass Kommunen in eigener Zuständigkeit Tempo-30-Zonen in Hauptverkehrsstraßen festlegen können, wenn sie dies für angemessen halten.

OB Conradt bittet Verkehrsministerin Rehlinger um Unterstützung

In einem Schreiben hat Oberbürgermeister Uwe Conradt Verkehrsministerin Anke Rehlinger darum gebeten, in der Landeshauptstadt einen solchen Modellversuch zu genehmigen und damit auch dazu beizutragen, das Saarland zu einem Vorreiter der Mobilitätswende zu machen. Der Umsetzung der neuen Tempo-30-Abschnitte muss das Verkehrsministerium zustimmen.

Außerdem bietet die Landeshauptstadt anderen an der Initiative beteiligten Städten an, im Rahmen des Modellversuchs die Auswirkungen einer solchen Regelung im Hinblick auf den Verkehrsfluss, die Verkehrssicherheit und den öffentlichen Personennahverkehr zu evaluieren.

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