Saarbrücker Zoo passt 2G-plus-Regel an

(Pressemitteilung) Nachweis über Auffrischungsimpfung ab heute ausreichend

Die Landeshauptstadt weist darauf hin, dass der Saarbrücker Zoo seine Einlassbedingungen für den Zutritt nach der 2G-plus-Regel ab Samstag, 11. Dezember, anpasst. Dann ist ein Impfnachweis in Verbindung mit einem Nachweis über die erfolgte Auffrischungsimpfung ausreichend. Ein negativer Test wird nicht mehr benötigt. Die Anpassung ergibt sich aus der geänderten aktuellen Rechtsverordnung des Landes.

Ohne eine Auffrischungsimpfung gilt weiterhin die gewohnte 2G-plus-Regel. Demnach ist für alle Gäste ab 18 Jahren der Nachweis der Genesung von einer Corona-Infektion oder der Nachweis des vollständigen Impfschutzes sowie zusätzlich die Vorlage eines negativen Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, Voraussetzung für den Einlass.

Ausgenommen von dieser Regel sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie Kita-Kinder, Schülerinnen und Schüler zwischen sechs und 17 Jahren, die einen Nachweis über ihre regelmäßige Teilnahme am Testangebot in ihrer Einrichtung vorlegen können, und Kinder zwischen sechs und 17 Jahren, die einen aktuellen negativen Test vorlegen.

Minderjährige Schülerinnen und Schüler sowie Kita-Kinder, die älter sind als sechs Jahre, sind während der bevorstehenden Weihnachtsferien auch ohne das Schul- beziehungsweise Kita-Zertifikat mit Testnachweis von den 2G-plus-Regelungen ausgenommen – sie benötigen in dieser Zeit allerdings einen aktuellen negativen Test.

Ebenfalls ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Auch diese müssen für den Besuch einen aktuellen negativen Test vorlegen.

In den Tierhäusern gilt Maskenpflicht. Die Abstands- und Hygieneregeln im Zoo sind einzuhalten.

Beitragsbild: Zoo-LHS-SB-2021-Mayumi-2.jpg

Related posts