LHS informiert: Windelbonus für das Jahr 2021 ab 1. Januar beantragen

(Pressemitteilung) Bürgerinnen und Bürger können ab Samstag, 1. Januar, bis Donnerstag, 30. Juni 2022, den Windelbonus für das Jahr 2021 bei den vier Bürgerämtern der Landeshauptstadt Saarbrücken beantragen.

Anträge, die nach dem 30. Juni eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Landeshauptstadt gewährt einen jährlichen Windelbonus von 30 Euro für jedes Kind bis zum dritten Lebensjahr und 55 Euro für Inkontinenzpatientinnen und -patienten sowie Stomapatientinnen und -patienten.

Den Antrag für Kinder können Erziehungsberechtigte stellen. Inkontinenzpatientinnen und -patienten können den Antrag entweder selbst einreichen, sich durch Angehörige oder eine Betreuung vertreten lassen. Betroffene Patientinnen und Patienten müssen dem Antrag ein aktuelles ärztliches Attest beifügen, das die dauerhafte Erkrankung bestätigt, falls beim Bürgeramt noch kein solches Attest für den Windelbonus vorliegt.

Die Bürgerinnen und Bürger müssen mit erstem Wohnsitz in Saarbrücken gemeldet sein und in privaten Haushalten leben. Der Windelbonus wird für das vorhergehende Kalenderjahr als Einmalbetrag überwiesen. Das gilt sowohl für Einweg- als auch für Mehrwegwindeln.

Anträge können online unter www.saarbruecken.de/windelbonus oder schriftlich bei den vier Bürgerämtern eingereicht werden.

  • Bürgeramt City, Gerberstraße 4, 66111 Saarbrücken
  • Bürgeramt Dudweiler, Am Markt 1, 66125 Saarbrücken
  • Bürgeramt West, Burbacher Markt 20, 66115 Saarbrücken
  • Bürgeramt Halberg, Kurt-Schumacher-Straße, 66130 Saarbrücken

Weitere Informationen gibt es telefonisch unter +49 681 9050, per E-Mail an windelbonus@saarbruecken.de und online unter www.saarbruecken.de/windelbonus.

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