„Heiligmorgen“: Alkoholverbot und Maskenpflicht am St. Johanner Markt und in den angrenzenden Straßen

(Pressemitteilung) Um größere Menschenansammlungen zu vermeiden und das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus zu senken, erlässt die Ortspolizeibehörde der Landeshauptstadt Saarbrücken am Freitag, 24. Dezember, 11 bis 16 Uhr, ein Alkoholverbot am St. Johanner Markt und in den angrenzenden Straßen.

Außerdem besteht dort eine allgemeine, verschärfte Maskenpflicht. Das Verbot des Konsums alkoholischer Getränke und die Maskenpflicht gelten im genannten Zeitraum auf folgenden öffentlichen Plätzen und Straßen außerhalb eines festen Sitzplatzes im Bereich der zugelassenen Außengastronomie:

  • St. Johanner Markt
  • Kath.-Kirch-Straße
  • Türkenstraße
  • Saarstraße bis zur Kreuzung „Am Stadtgraben‟
  • Kappenstraße
  • Kaltenbachstraße bis zur Kreuzung Gerberstraße
  • Kronenstraße
  • Ev.-Kirch-Straße
  • Fröschengasse
  • „Am Stiefel‟
  • Cora-Eppstein-Platz

In den vergangenen Jahren haben sich die betroffenen Bereiche zu einer beliebten Anlaufstelle für gemeinsames Feiern am „Heiligmorgen“ entwickelt. Die ergriffenen Maßnahmen sind notwendig, um Infektionsketten zu unterbrechen und die Bevölkerung zu schützen. Die Allgemeinverfügung wird auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und der aktuell geltenden Landesrechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erlassen.

Die Verschärfung der Maskenpflicht auf den genannten Plätzen und Straßen beinhaltet, dass abseits der festen Sitzplätze im Bereich der zugelassenen Außengastronomie die Maske auch nicht zum Verzehr von Speisen und Getränken abgenommen werden darf. Vor und nach dem 24. Dezember ist das weiterhin in Verbindung mit der 2G-Regel erlaubt. Im sonstigen, bereits seit Anfang Dezember definierten Bereich der Innenstadt bleibt es durchgehend bei einer Maskenpflicht in Verbindung mit der 2G-Regel. 

Beitragsbild und Karte: LHS Saarbrücken

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