OB Conradt: “Weniger Lärm in unseren Wohngebieten ist das Ziel der Lkw-Durchfahrtsverbotszonen.”

(Pressemitteilung) Mehrere Schutzzonen statt Durchfahrtsverbot geplant – eine auch in Scheidt

Bericht über Verkehrsgutachten zu Lkw-Durchgangsverkehr im Verkehrsausschuss des Saarbrücker Stadtrats

Die Stadtverwaltung hat am Mittwoch, 24. November, in der Sitzung des Verkehrsausschusses über das Verkehrsgutachten zum Lkw-Durchgangsverkehr in Saarbrücken und die geplante weitere Vorgehensweise berichtet.

Das Gutachten sollte in einer Gesamtbetrachtung feststellen, wie sich der Lkw-Durchgangsverkehr durch Saarbrücken reduzieren oder vermeiden lassen könnte. Untersucht wurden die Verlagerungseffekte des Verkehrs im Straßennetz und die Auswirkungen auf Lärm und Luftschadstoffe. Nachdem der vollständige Untersuchungsbericht jetzt vorliegt, sind die fachlichen Grundlagen vorhanden, um die angedachten Durchfahrtsverbote zu bewerten.

Einrichtung mehrerer Schutzzonen geplant

Als Ergebnis aus dem Gutachten wurde ein Konzept mit Schutzzonen entwickelt, die insbesondere die sensiblen Bereiche im Stadtgebiet vor zu viel Lkw-Verkehr schützen sollen. Insgesamt elf solcher Schutzzonen sind vorgesehen. Sie wurden unter verschiedenen Gesichtspunkten bewertet – beispielsweise danach, ob es in der Umgebung geeignete Ausweichrouten gibt, ob sich eine Verlagerung des Verkehrs negativ auf andere Straßen auswirken könnte und welche rechtlichen Aspekte zu beachten sind.

Oberbürgermeister Uwe Conradt: „Weniger Lärm in unseren Wohngebieten ist das Ziel der Lkw-Durchfahrtsverbotszonen. Die Stadt handelt zum Wohl der lärmgeplagten Bewohnerinnen und Bewohner, damit Saarbrücken noch lebenswerter und attraktiver wird.“

Die Schutzzonen sollen schrittweise gebildet werden. Bevor sie eingerichtet werden können, ist für jede ein Antrag bei der Verkehrsbehörde notwendig. Im Rahmen des zugehörigen Verfahrens werden auch weitere beteiligte Behörden angehört. Dieser Vorgang benötigt entsprechend Zeit.

Der Verkehrsausschuss hat der vorgeschlagenen Vorgehensweise zugestimmt.

Vorläufiger Zeitplan für die ersten Schutzzonen

Zunächst sollen im kommenden Jahr Schutzzone 1 (Malstatt) und 10 (Fechingen/Eschringen/Ensheim) geplant und beantragt werden. In Malstatt erstreckt sich die Zone vom Cottbuser Platz im Süden entlang der Lebacher Straße bis zur Anschlussstelle Von der Heydt im Norden an der A1. Im Osten beginnt die Zone an der Straße Am Ludwigsberg und umfasst den Bereich entlang der Von-der-Heydt-Straße bis zum Stadtteil Burbach. Die Schutzzone 10 betrifft Fechingen, Eschringen und Ensheim, außerdem die Flughafenstraße im Norden und die Provinzialstraße im Süden. Wenn den Anträgen zugestimmt wird, kann eine Umsetzung 2023 erfolgen.

Für Schutzzone 2 (Burbach) und 8 (Scheidt) sind Planung und Beantragung für 2023 vorgesehen, die Umsetzung wäre dann 2024 möglich. In Burbach soll vor allem der zentrale Bereich um die Berg- und Jakobstraße von Lkw-Durchgangsverkehr entlastet werden. Die Schutzzone 8 in Scheidt verläuft entlang des Scheidter Tals ab dem Knotenpunkt Scheidter Straße/Kaiserstraße in Schafbrücke bis zur L 126 im Norden und schließt dementsprechend Schafbrücke, Scheidt und Rentrisch ein. Die restlichen Zonen – in Gersweiler, Alt-Saarbrücken, Teilen der Innenstadt, Güdingen/Bübingen und Brebach – kommen dann nach und nach an die Reihe.

Bisherige Abläufe und Kosten

Während des Planungsprozesses fanden regelmäßig Abstimmungen statt. Es gab eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus verschiedenen Ämtern. Mit den verkehrspolitischen Sprecherinnen und Sprechern wurden mehrere  Abstimmungstermine durchgeführt. Darüber hinaus fanden Gespräche mit den relevanten Landesbehörden, der Autobahn GmbH und dem Landesverband Verkehrsgewerbe Saarland statt.

Da die Art und Anzahl der zu ergänzenden beziehungsweise zu ändernden Verkehrsschilder in den geplanten Schutzzonen unterschiedlich ausfallen wird, können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine detaillierten Kosten für die Einrichtung der Schutzzonen genannt werden. In der mittelfristigen Haushaltsplanung sind 2022 und 2023 jeweils 500.000 Euro beantragt worden.

Ein großräumiges Lkw-Durchfahrtsverbot für das gesamte Stadtgebiet wäre laut Gutachten nicht zielführend, da viele Lkw-Fahrten ihr Ziel oder ihren Ausgangspunkt in Saarbrücken haben und es vergleichsweise wenige Durchgangsfahrten durch das gesamte Stadtgebiet gibt.

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