DFG verwandelt sich am ersten Adventswochenende in einen Weihnachtsgarten

(Pressemitteilung) Alt-Saarbrücker Weihnachtsmarkt an neuem Standort

Der traditionsreiche Alt-Saarbrücker Weihnachtsmarkt wechselt in diesem Jahr seinen Standort und verwandelt den Deutsch-Französischen Garten (DFG) am ersten Adventswochenende, 26. bis 28. November, in einen Weihnachtsgarten.

Das erwartet die Besucherinnen und Besucher 
Rund um den Deutschmühlenweiher warten über 100 bekannte und neue Stände mit ausgefallenem Warenangebot und duftenden Leckereien auf die Besucherinnen und Besucher. Die Landeshauptstadt legt im Weihnachtsgarten auch großen Wert auf ein kulturelles, weihnachtliches Rahmenprogramm für große und kleine Gäste.

Ein besonderer Programmhöhepunkt ist auf dem Weiher zu sehen und zu hören. Auf der schwimmenden „Sparkassen Wasserbühne“ ertönen an allen Markttagen viele verschiedene Weihnachtsklänge, die musikalisch auf die Festtage einstimmen – von Gospel über Bläsergruppen bis hin zu afrikanischer Weihnachtsmusik. Dadurch, dass die Bühne von vielen verschiedenen Stellen aus zu sehen ist, können sich Besucherinnen und Besucher gut auf dem Gelände verteilen.

Dazu gibt es ein buntes Kinderprogramm. Zauberhafte Erlebnisse garantieren „Victor’s Märchenwiese“, der „energis Weihnachtswald“ oder ein Besuch in der Nikolausstube. Hier können Kinder ihren eigenen Nikolausstrumpf basteln und direkt vom Nikolaus befüllen lassen.

Wer möchte, kann die lebende Weihnachtskrippe hautnah erleben oder weihnachtlichen Geschichten und Liedern am Hirtenfeuer lauschen. Das bewegte Krippenspiel mit farbenprächtigen Kostümen und lebenden Tieren lässt Besucherinnen und Besucher im Rahmen eines Lichterzuges in die Weihnachtsgeschichte eintauchen. 

Öffnungszeiten
Der Weihnachtsgarten ist freitags von 15 bis 23 Uhr, samstags von 11 bis 23 Uhr und sonntags von 11 bis 22 Uhr geöffnet.


Kostenlose Parkplätze und ein Shuttle-Service
Rund um den DFG gibt es zahlreiche kostenlose Parkflächen. Ein kostenloser Shuttle-Bus pendelt an allen drei Tagen im 15-Minuten-Takt zwischen dem Hauptbahnhof (HBF) und der Haltestelle Messegelände in direkter Nähe zum Nordeingang des DFG.

Folgende Haltestellen werden angefahren: Messegelände, Hauptbahnhof, Johanneskirche und Hansahaus/Ludwigskirche.

Zu diesen Zeiten fährt der Shuttle-Bus:

Freitag, 26. November, von 14.50 (ab HBF) bis 00.25 Uhr (ab Messegelände)

Samstag, 27. November, von 10.50 (ab HBF) bis 00.25 Uhr (ab Messegelände)

Sonntag, 28. November, von 10.50 (ab HBF) bis 22.25 Uhr (ab Messegelände)

Der Zugang zum Veranstaltungsbereich erfolgt über den Nordeingang und den Bereich am Tal der Blumen, nahe der Musikmuschel. Der Besuch des DFG außerhalb des Veranstaltungsbereiches ist über die Eingänge Metzer Straße, Folsterhöhe, Dornierstraße und Bellevue uneingeschränkt möglich.


Der Radweg des DFG ist von Freitag bis Sonntag, 26. bis 28. November, 12 bis 24 Uhr, zwischen Nordeingang und Höhe Festplatz gesperrt. Das Radfahren im Veranstaltungsbereich ist untersagt. Fahrräder müssen geschoben werden. Auch die Seiteneingänge in der Moltkestraße, Dr. Eckener-Straße und der Straße „Mockenhübel‟ bleiben während der Veranstaltung geschlossen.

Alle Programmpunkte des Weihnachtsgartens sind im Programmflyer mit großem Lageplan aufgeführt. Der Flyer liegt in der Kulturinfo am St. Johanner Markt, an der Infotheke im Rathaus St. Johann und bei der Veranstaltung in deutscher und französischer Sprache zum Mitnehmen bereit. Unter www.saarbruecken.de/weihnachtsgarten gibt es das Programm zum Download. Weitere Informationen erteilt das Kulturamt telefonisch unter +49 681 905-4901.

Allgemeine Hinweise

Für den Einlass in den DFG gilt die 2G-Regel. Voraussetzung für den Besuch ist für alle Gäste ab 18 Jahren der Nachweis der Genesung von einer Corona-Infektion oder der Nachweis des vollständigen Impfschutzes. Ausgenommen von dieser 2G-Regel sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren mit Vorlage des Schülerausweises oder eines Schulnachweises. Ebenfalls ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Diese müssen für den Besuch einen aktuellen negativen Test vorlegen. Die Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.

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