LHS informiert zur Bundestagswahl am 26. September

(Pressemitteilung) Briefwahl bis zum 24. September auch im Rathaus Dudweiler (1. Obergeschoss, Zimmer 112, Rathausstraße 5, 66125 Saarbrücken), möglich

Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat in dieser Woche damit begonnen, die Wahlbenachrichtigungskarten an die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zu versenden.

Wahllokale
Da aufgrund der weiter anhaltenden Corona-Pandemie erwartet wird, dass der Briefwahlanteil weiter ansteigt, wurde die Zahl der Wahllokale von 128 auf 98 reduziert. Auf der Wahlbenachrichtigung ist das zugeteilte Wahllokal angegeben. Ihr Wahllokal können Saarbrückerinnen und Saarbrücker auch über die Wahllokalsuche unter www.saarbruecken.de/wahlen ermitteln.

Briefwahlbüros 
Die Briefwahlbüros der Landeshauptstadt sind ab sofort geöffnet. Insgesamt gibt es vier Büros, in denen Saarbrückerinnen und Saarbrücker ihre Wahlangelegenheiten erledigen können, zum Beispiel einen Antrag auf Briefwahl stellen oder direkt vor Ort wählen. Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig. Um die Dienste der Briefwahlbüros zu nutzen, müssen Bürgerinnen und Bürger den Personalausweis mitbringen.

Öffnungszeiten der Briefwahlbüros
Bürgerinnen und Bürger aus dem Bezirk Mitte können ihre Wahlangelegenheiten bis Freitag, 24. September, im Briefwahlbüro im Bürgeramt City (2. Obergeschoss,Gerberstraße 4, 66111 Saarbrücken) erledigen.

Öffnungszeiten:

  • montags, dienstags, freitags: 7.30 bis 15 Uhr
  • mittwochs: 7.30 bis 12.00 Uhr
  • donnerstags: 7.30 bis 18 Uhr


Abweichende Öffnungszeiten:
Das Briefwahlbüro im Bürgeramt City ist ab Samstag, 28. August, bis zum 18. September zusätzlich samstags von 10 bis 14 Uhr geöffnet. Am Freitag, 24. September, können Wahlberechtigte in der Zeit von 7.30 bis 18 Uhr ihre Briefwahlunterlagen dort beantragen und wählen.

Am Samstag, 25. September, öffnet das Briefwahlbüro in der Zeit von 10 bis 12 Uhr. Bürgerinnen und Bürger, die glaubhaft versichern können, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, erhalten einen neuen. Eine erstmalige Beantragung von Briefwahlunterlagen ist dann nicht mehr möglich.

Das Wahlamt der Landeshauptstadt ist zu den oben angegebenen Öffnungszeiten telefonisch unter +49 681 905-1212 und per E-Mail an wahlamt@saarbruecken.de erreichbar.

In den übrigen Bezirken können Wahlberechtigte bis zum 24. September im Rathaus Dudweiler (1. Obergeschoss, Zimmer 112, Rathausstraße 5, 66125 Saarbrücken), im Rathaus Brebach (3. Obergeschoss, Zimmer 312, Kurt-Schumacher-Straße 19, 66130 Saarbrücken) und im Bürgerhaus Burbach (Festsaal, Burbacher Markt 20, 66115 Saarbrücken) wählen.

Öffnungszeiten:
montags bis freitags: 8.30 bis 12.30 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten:
Ab Donnerstags, 9. September, weiten die Briefwahlbüros in Dudweiler, Brebach und Burbach ihr Öffnungszeiten aus. Dann sind sie donnerstags von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Am 24. September sind die drei Büros von 8.30 bis 18 Uhr besetzt.


Briefwahl bequem von zu Hause aus beantragen

Wahlberechtigte haben neben den Briefwahlbüros mehrere Möglichkeiten, ihre Briefwahlunterlagen bequem und kontaktlos von zu Hause aus zu beantragen:

  • mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag kann per Post an Landeshauptstadt Saarbrücken, Wahlamt, Rathaus St. Johann, Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken, gesendet werden, per E-Mail an wahlamt@saarbruecken.de oder per Fax an +49 681 905-1615.
  • über den QR-Code auf dem Antrag der Wahlbenachrichtigung
  • online unter www.saarbruecken.de/briefwahl
  • per E-Mail mit Angabe von: Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse. Sollen die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden (zum Beispiel Urlaubsadresse), ist auch diese anzugeben.

Fristen beachten
Die Frist, um Briefwahlunterlagen in den Wahlbüros zu beantragen, endet am 24. September. Da die Unterlagen dann nicht mehr postalisch verschickt werden können, empfiehlt sich an diesem Tag ein persönliches Vorsprechen in einem der vier Briefwahlbüros. Die Online-Beantragung der Unterlagen ist bis zum 22. September, 18 Uhr, möglich.

Wahlbriefe können am 26. September nicht in den Wahllokalen abgegeben werden. Daher weist die Landeshauptstadt darauf hin, die Wahlbriefe rechtzeitig zu versenden. Am Wahlsonntag können Saarbrückerinnen und Saarbrücker die Wahlbriefe bis 18 Uhr am Rathaus St. Johann in den Briefkasten an der Haupttreppe einwerfen oder im Briefwahlbüro im Bürgeramt City abgeben.

Allgemeine Hinweise zum Wählen unter Coronabedingungen
Coronabedingt müssen Bürgerinnen und Bürger in den Wahllokalen beziehungsweise in den Briefwahlbüros eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten. Die Landeshauptstadt empfiehlt, zur Kennzeichnung des Stimmzettels einen eigenen Stift mitzubringen.

Weitere Informationen finden Interessierte unter www.saarbruecken.de/wahlen.

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