Covid-19 und die Ortspolizeibehörde in Saarbrücken

(Pressemitteilung) Landeshauptstadt informiert über Maßnahmen des Ordnungsamtes zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Dazu teilt die LHS mit:

“Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken ist eine wichtige Stütze in der Corona-Krise. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erledigen eine Vielzahl von Aufgaben, um weiterhin die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Die Landeshauptstadt informiert über die Aufgaben und Maßnahmen des Ordnungsamtes zur Eindämmung der Pandemie.

Oberbürgermeister Uwe Conradt: „Ob Überprüfung von Quarantäne, Maskenpflicht und aller anderen Corona-Regeln – die Arbeit des Ordnungsamtes ist von zentraler Bedeutung bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Seit vielen Monaten zeigen die Kolleginnen und Kollegen eine außerordentliche Einsatzbereitschaft, ob im Büro oder auf den Straßen, alle leisten einen wichtigen Dienst für unsere Stadt in dieser Zeit. Dabei müssen die Kolleginnen und Kollegen leider auch oft unberechtigte Kritik einstecken, da einige Menschen manche Corona-Regeln nicht nachvollziehen können und ihrem Ärger dann Luft machen. In dieser besonderen Zeit gilt daher den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes ein besonders herzlicher Dank.‟

Aufgaben des Ordnungsamtes während der Pandemie
Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt ist die zuständige Infektionsschutzbehörde und seit Februar in dieser Aufgabe besonders gefordert. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Innen- und Außendienst erfüllen vielfältige, zusätzliche Aufgaben. Das Ordnungsamt ist dafür zuständig, Quarantäneverfügungen nach Meldung durch das Gesundheitsamt zu erlassen, diese den Betroffenen zuzustellen und die Einhaltung der Quarantäne zu kontrollieren. Allein im Monat November wurden rund 9.200 Verfügungen durch das Ordnungsamt auf den Weg gebracht und die Einhaltung der Quarantäne überprüft. Zum Zweck der Überprüfung haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innendienstes täglich bis zu 680 Kontrollanrufe vorgenommen.

Zudem kontrollieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ob Bürgerinnen und Bürger die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einhalten. Hinzu kommt die Beantwortung einer Vielzahl von Anfragen zum Infektionsschutz, beispielsweise durch Reiserückkehrer. Auch das Erstellen von Ausnahmegenehmigungen nach Maßgabe der Rechtsverordnung und das Prüfen von Hygienekonzepten gehören dazu.

Über 7.000 Kontrollen durch KOD allein im November 
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) ist mit zwölf Doppelstreifen besetzt, die im Schichtbetrieb die erforderlichen Kontrollen im Außendienst durchführen. Neben klärenden Ansprachen, mündlichen Verwarnungen und der Erhebung von Verwarngeldern kommt die Einleitung von Bußgeldverfahren bei festgestellten Verstößen als letzte Konsequenz in Betracht. Die Streifen des Ordnungsamtes, die täglich im öffentlichen Raum unterwegs sind, kontrollieren Betriebe, Händler und Gastronomen sowie die Einhaltung der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, bei öffentlichen und privaten Zusammenkünften sowie auf Wochenmärkten. Im November haben rund 7.200 Kontrollen des KOD stattgefunden.

Personelle Verstärkung
Das Ordnungsamt organisiert und leistet eine Vielzahl von Sondereinsätzen. Um diese Mehrarbeit stemmen zu können, sind mit fünf Azubis, fünf Werksstudenten und vier weiteren Kolleginnen und Kollegen anderer Fachbereiche derzeit zusätzliche Kräfte im Einsatz. Außerdem wurde der KOD durch finanzielle Unterstützung des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport personell verstärkt. Acht Arbeitskräfte von privaten Sicherheitsdiensten kontrollieren das Stadtgebiet zusätzlich. Zehn weitere Security-Mitarbeiterinnen und -mitarbeiter ergänzen den KOD. Mit gemischten Streifen lässt sich so eine noch höhere Präsenz im Stadtgebiet sicherstellen.


Weitere Aufgaben des Ordnungsamtes

Daneben arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das gesamte Aufgabenfeld des Ordnungsamtes weiterhin vollständig ab. Dazu gehören unter anderem die Themenfelder Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren, Gefahrenabwehr, Straßenverkehr, Führerschein und Fahrerlaubniswesen, Fundbüro, Kreislaufwirtschaftsrecht, Versammlungen und Märkte sowie Waffenwesen.”

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