Polizeiinspektion Sulzbach meldet: Dumm gelaufen für überfallenen Cannabisproduzent in Neuweiler

(Pressemitteilung) Fund einer Indoor-Plantage nach Überfall in der Wohnung

Am Samstag, dem 28.11.20, gegen 07:10 Uhr, ging bei der Polizei ein Notruf ein, wonach ein Mann in seiner Wohnung in Sulzbach-Neuweilerüberfallen worden wäre. Der Täter befinde sich möglicherweise noch vor Ort. Nachdem die Beamten an der Örtlichkeit eingetroffen waren, konnten sie nur noch den 19jährigen Wohnungsinhaber antreffen. Dieser wies eine stark blutende Verletzung im Gesicht auf. Wie sich herausstellte, hatte der 19jährige in seiner Wohnung geschlafen und war gegen 06:45 Uhr durch Geräusche geweckt worden. Als er aufstand und nachsehen wollte, traf er im Wohnzimmer auf einen zunächst unbekannten Mann in Motorradkleidung mit Helm, der sich unberechtigt Zutritt zu der Wohnung verschafft hatte. Dieser ging sofort auf den Wohnungsinhaber los und versetzte ihm mit dem Helm einen Kopfstoß. In der Folge kam es zu einem Handgemenge, in dessen Verlauf beide Kontrahenten zu Boden stürzten. Hierbei verlor der unbekannte Eindringling den Helm. Der 19jährige erkannte in dem Angreifer nun einen 21jährigen Bekannten aus St. Ingbert. Hintergrund des Angriffs waren wohl “Eifersüchteleien” zwischen den beiden Männern.

Der geschädigte Wohnungsinhaber wurde zur Behandlung seiner Verletzung ins Krankenhaus eingeliefert, wo er zur Beobachtung verblieb. Dumm für ihn war, dass die Beamten bei der Sachverhaltsaufnahme eine Indoor-Plantage von Cannabispflanzen in seiner Wohnung entdeckten. Den Beamten war schon beim Betreten der Wohnung der starke Cannabisgeruch aufgefallen. Der 19jährige betrieb dort in einem separaten Zimmer ein Zelt mit spezieller Beleuchtung und Belüftung zum Anbau von Cannabis. Dazu gehörten auch Trockenvorrichtungen für abgeerntete Pflanzen. Im weiteren Verlaufen fanden die Beamten eine größere Menge an Marihuanablüten, Haschisch sowie Amphetamin und Cannabissamen. Dazu Verpackungsmaterial, eine Feinwaage und weitere Utensilien, die für einen Handel mit Betäubungsmitteln sprechen. Auch eine größere Menge Bargeld wurde in derWohnung sichergestellt.

Beide Männer erwartet nun eine Strafanzeige. Der 21jährige muss sich wegen Hausfriedensbruch und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Den 19jährigen erwartet ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

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