Änderungen der saarländischen Corona-Verordnung treten heute in Kraft – Hier auch der Link zum Verordnungstext

Regelungen bei einem regionalem Infektionsgeschehen und zum Beherbergunsverbot wurden in der neuen saarländischen Rechtsverordnung angepasst. (Pressemitteilung | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – 16.10.2020)

  • Weitere Regelungen bei regionalem Infektionsgeschehen
  • Beherbergungsverbot ausgesetzt

Die saarländische Landesregierung hat die „Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ angepasst. Unter anderem wurden Regelungen bei einem regionalem Infektionsgeschehen in der neuen saarländischen Verordnung ergänzt. Diese treten am 16. Oktober 2020 in Kraft.

„Leider mussten wir in den letzten Tagen eine Erhöhung des Infektionsgeschehen feststellen. Bis jetzt wurden drei Landkreise als Risikogebiet ausgewiesen. Aus Sorge um die Gesundheit der Saarländerinnen und Saarländer haben wir die Verordnung anpassen müssen. Sobald das Infektionsgeschehen wieder stabil ist, können die Beschränkungen wieder ausgesetzt werden“, erklärt Gesundheitsministerin Monika Bachmann.

Nach den Regelungen bei regionalem Infektionsgeschehen gilt, dass ab einer Sieben-Tages-Inzidenzrate in einem Landkreis oder im Regionalverband Saarbrücken von 35, die Teilnehmerzahl bei privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen auf 50 Personen begrenzt wird. Davon ausgenommen sind Veranstaltungen in privaten Wohnungen. Hier wird eine maximale Teilnehmerzahl von 25 Personen empfohlen. Ab einer Sieben-Tages- Inzidenzrate von 50 wird die Teilnehmerzahl bei privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen auf 25 Personen begrenzt und bei Veranstaltungen in privaten Wohnungen nicht mehr als 10 Teilnehmer empfohlen.

Zusätzlich können die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken weitere Schutzmaßnahmen je nach Auftreten des Infektionsgeschehens für einen bestimmten räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich erlassen. Hierzu gehören zum Beispiel die Ausweitung der Pflicht des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie die Anpassung der Begrenzung der Personenanzahl in Ladenlokalen.

Eine weitere Änderung der Verordnung ist die Aussetzung des Beherbergungsverbots für Menschen aus Corona-Risikogebieten.

„Es ist wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin vernünftig und verantwortungsvoll handeln. Halten Sie sich an die AHA-Regeln. Zusätzlich ist in dieser kalten Jahreszeit auch das regelmäßige Lüften besonders wichtig“, appelliert Bachmann abschließend.

Hinweis Dudweiler Blog:

Der vollständige Text der Änderungsverordnung ist auf der Homepage des Verkündungsportals des Saarlandes einsehbar bar: Amtsblatt – Ausgabe Nr. 61 vom 15. Oktober 2020 / Amtsblatt des Saarlandes Teil I

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