“Rathausblock Dudweiler” – Bürgerbeteiligung eröffnet

(Bekanntmachung/LHS) Erörterungsveranstaltung am Donnerstag, dem 17. September 2020, um 17.00 Uhr im Dudweiler Bürgerhaus

Die Landeshauptstadt hat im WOCHENSPIEGEL – Ausgabe vom 02.09.2020 – die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs “Rathausblock Dudweiler” in der Zeit vom 14.09.2020 bis einschließlich 13.10.2020 im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage, Flur vor Zimmer 924, amtlich bekanntgemacht.
Dazu wird wegen der derzeitigen Coronaproblematik um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 0681/905-4041 gebeten. Allerdings können die Planunterlagen auch im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:

http://www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplan_rathausblock_dudweiler

Dazu teilt die LHS u. a. weiter mit: “Des Weiteren können die Unterlagen auch per E-Mail unter der unten angegebenen Adresse angefordert werden. Aus Gründen der Pandemiebekämpfung wird die Einsichtnahme in die Unterlagen im Internet empfohlen. Ihre Einsichtnahme- und Beteiligungsrechte vor Ort bleiben unberührt.”

Hier der Link zur Wochenspiegel-Homepage und dem epaper mit der maßgebenden vollständigen Amtlichen Bekanntmachung der LHS in der Ausgabe Sulzbach/Fischbachtal: https://www.wochenspiegelonline.de/epaper/

Interessant für die Dudweiler Bürger ist die öffentliche Erörterungsveranstaltung am Donnerstag, dem 17. September 2020, um 17.00 Uhr im Großen Saal des Bürgerhauses Dudweiler, Am Markt 115, 66125 Saarbrücken-Dudweiler. Dazu erklärt die LHS in ihrer Bekanntmachung:
“Auf Wunsch des Stadtrats findet während der Offenlage eine zusätzliche Erörterungsveranstaltung statt, um der interessierten Öffentlichkeit eine zusätzliche Gelegenheit zu geben, sich mit Anregungen und Bedenken an der Planung zu beteiligen.”

Anmerkung: In der amtlichen Veröffentlichung steht zwar “Freitag”, Dudweiler Blog geht aufgrund der Information eines Mitgliedes des Bezirksrates davon aus, dass der 17. September der Tag der öffentlichen Vorstellung und Anhörung ist und es sich bei der Angabe “Freitag” um einen Schreibfehler handeln dürfte.

Weiter gilt: “Während der o.g. Auslegungsfrist können während der Öffnungszeiten Stellungnahmen im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Zimmer 827 persönlich abgegeben werden oder an die unten stehende Adresse per Post oder E-Mail gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.”

Hier die genannten Adressen:

“Postanschrift: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken
Öffnungszeiten: Mo.-Mi. 09.00–12.00 Uhr und 13.30–15.30 Uhr,
Do. 08.00–18.00 Uhr, Fr. 09.00-12.00 Uhr
Telefon.: 0681/905-4041
E-Mail: stadtplanungsamt@saarbruecken.de”

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