Noch bis 30. Juni Windelbonus beantragen

(Pressemitteilung)Bürgerinnen und Bürger können noch bis Dienstag, 30. Juni, den Windelbonus für das Jahr 2019 bei den vier Bürgerämtern der Landeshauptstadt Saarbrücken beantragen. Anträge, die nach diesem Tag eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Landeshauptstadt gewährt einen jährlichen Windelbonus von 30 Euro für jedes Kind bis zum dritten Lebensjahr und 55 Euro für Inkontinenz- und Stomapatienten. Betroffene Patientinnen und Patienten müssen dem Antrag ein aktuelles ärztliches Attest beifügen, das die dauerhafte Erkrankung bestätigt, falls beim Bürgeramt noch kein solches Attest für den Windelbonus vorliegt. Die Bürgerinnen und Bürger müssen mit erstem Wohnsitz in Saarbrücken gemeldet sein und in privaten Haushalten leben. Der Windelbonus wird für das vorhergehende Kalenderjahr als Einmalbetrag überwiesen. Das gilt sowohl für Einweg- als auch für Mehrwegwindeln.

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