Landeshauptstadt fördert Saarbrücker Kulturszene mit Solidaritätsfonds

(Pressemitteilung) Die Landeshauptstadt Saarbrücken richtet einen Solidaritätsfonds ein, um Saarbrücker Kulturschaffende und Kulturbetriebe zu fördern – Antragsfrist: 30. Juni 2020

Oberbürgermeister Uwe Conradt: „Saarbrücken hat als kulturelles Zentrum des Saarlandes und der Region eine facettenreiche Kulturszene zu bieten. Zahlreiche Kulturinstitutionen und eine bedeutende Kreativwirtschaft sind bei uns angesiedelt. Veranstalter, Künstler und Kreative sind durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie wirtschaftlich hart getroffen worden. Durch abgesagte Veranstaltungen und Aufträge haben sie momentan kaum oder keine Einnahmen. Deshalb werden wir Betroffene mit unserem Solidaritätsfonds finanziell unterstützen. Unser Ziel ist die Sicherung des Fortbestands der Kulturszene in der Landeshauptstadt.‟

Der Fonds besteht aus zwei Programmen. Eines richtet sich an freie Kulturschaffende, Kulturvereine und -initiativen. Für Kulturbetriebe, -institutionen, Veranstalter und Anbieter von Spielstätten ist ein weiteres Programm vorgesehen. Interessierte erhalten den Antrag zur Förderung über die E-Mail-Adresse kreativ@saarbruecken.de. Diesen müssen sie bis Dienstag, 30. Juni, einreichen.

Grundvoraussetzung für eine Förderung ist, dass Betroffene Veranstaltungen oder Projekte seit März 2020 absagen oder verschieben mussten und dies zu erheblichen Einnahmeausfällen geführt hat. Kulturschaffende und -betriebe sind zur Förderung berechtigt, wenn der Fortbestand nach der Corona-Pandemie beabsichtigt und plausibel ist. Förderungswürdig sind insbesondere Kosten für Honorare, die Kompensation von Einnahmeausfällen, die Anmietung größerer Räume zur Gewährleistung der Hygiene- und Abstandsregelungen sowie die Kosten für Sicherheit, Absperrungen und Einlasskontrollen.

Programm für freie Kulturschaffende, Kulturvereine und -initiativen
Interessierte können einen Betrag von maximal 7.500 Euro für die Durchführung eines Projekts, einer kulturellen Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe beantragen. Antragsberechtigt sind freie Kulturschaffende, also Personen, die ihr Einkommen überwiegend aus der künstlerischen Tätigkeit beziehen, sowie Kulturvereine und -initiativen, deren Programm oder Werk eine Bedeutung für die Kultur in der Stadt hat. Bei eventuell verbleibenden Restmitteln erfolgt in diesem Bereich eine neue Ausschreibung. 


Programm für Kulturbetriebe, -institutionen, Veranstalter und Anbieter von Spielstätten
Berechtigte können einen Betrag von maximal 10.000 Euro für die Durchführung eines Projekts, einer Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe beantragen. Die folgenden Kulturschaffenden und Einrichtungen können Förderung beantragen: Kulturbetriebe und -institutionen wie Theater-, Tanzeinrichtungen oder Kinos, Veranstalter von Kulturveranstaltungen einschließlich der Straßen-, Pop- und Festkultur sowie Anbieter von Spielstätten, in denen kulturelle Veranstaltungen stattfinden.

Die Antragstellenden müssen einen unverschuldeten Verlust an Einnahmen (mindestens 25 Prozent der Einnahmen des Vergleichszeitraums 2019) durch die Corona-Pandemie nachweisen, den sie nicht auffangen können. Sie müssen Betreiberin oder Betreiber beziehungsweise Veranstalterin oder Veranstalter sein und ihren Sitz in Saarbrücken haben. Zum Nachweis ihrer kulturellen Bedeutung müssen die Antragstellenden umfassend darlegen, welchen Beitrag sie für die Kultur in Saarbrücken leisten. Außerdem müssen sie zuvor bereits kontinuierlich Kulturveranstaltungen in Saarbrücken durchgeführt haben.

Jury bewilligt Anträge
Bewilligung und Auszahlung der Förderung erfolgen auf Vorschlag einer jeweils dreiköpfigen unabhängigen Jury. Sie wird durch den Kulturausschuss eingesetzt und soll sich aus Fachexperten der Förderbereiche zusammensetzen.

Weitere Infos zum Solidaritätsfonds

Die Förderung durch den Solidaritätsfonds der Landeshauptstadt Saarbrücken ist nachrangig. Das heißt, dass Kulturschaffende zunächst alle Möglichkeiten zur Kompensation von Einnahmeausfällen durch Bund oder Land ausschöpfen müssen. Wer den einmaligen Zuschuss der Landeshauptstadt erhält, muss diesen nicht zurückzahlen. Der Solidaritätsfonds ist bis Donnerstag, 31. Dezember, befristet und im Hinblick auf die hierfür zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt.

Der Förderungsantrag kann postalisch oder per E-Mail eingereicht werden.

Informationen und Kontakt: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stichwort: Solidaritätsfonds – Kultur, Rathausstraße 1, 66111 Saarbrücken, E-Mail: kreativ@saarbruecken.de, Internet: www.saarbruecken.de/solidaritaetsfonds

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