Covid-19 – Geänderte Corona-Rechtsverordnung der Landesregierung jetzt im Amtsblatt veröffentlicht

Hier zur umfassenden Information der Link zum vollständigen Wortlaut der neuen Regelungen:

Ab kommenden Montag, dem 18. Mai 2020, tritt die geänderte Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im überwiegenden Teil der die Bevölkerung unmittelbar betreffenden Regelungen in Kraft . Die Änderungsverordnung vom 15. Mai 2020 ist inzwischen im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht und kann im Amtsblattportal des Saarlandes nachgelesen und dort auch heruntergeladen werden.

Die neue Verordnung enthält einige über die bisherigen Presseveröffentlichungen der Landesregierung hinausgehende Präzisierungen und Erleichterungen (Dudweiler Blog hat berichtet) – so u. a. auch für Zusammenkünfte im privaten Bereich und zum Teilnehmerkreis an Beerdigungen. Die die Bevölkerung verpflichtenden und (wieder) berechtigenden Detailregelungen können also nach der nun verbindlichen Veröffentlichung dem Amtsblatt entnommen werden.

Hier die Internet-Adresse:

www.amtsblatt.saarland.de

In der rechten Leiste des Verkündungsportals finden sich in roter Schrift die entsprechenden Dokumente zum Abruf. Das Portal ist auch über die Internetseite der Landesregierung unter www.saarland.de zu finden.

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