Covid-19 – Begrenzte Lockerungen für Vereinsheime ab Montag, 18. Mai

(Pressemitteilung) Vereine können Vereinsräume für die kulturelle Bildung unter Auflagen des Infektionsschutzes wieder nutzen

Saarländische Vereine können künftig unter Infektionsschutzauflagen Vereinsräume wieder für die kulturelle Bildungsarbeit nutzen. Das hat die Landesregierung heute auf Vorschlag von Bildungs- und Kulturministerin Christine Streichert-Clivot mit der Änderungsverordnung zur Corona-Verordnung vom 2. Mai beschlossen. Die neuen Regelungen lösen die bisher geltenden Bestimmungen zum Montag, den 18. Mai, ab.

„Die Vermittlung von Kultur und die aktive kulturelle Teilhabe sind wichtig für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Theatergruppen, Musik- und viele andere Kulturvereine spielen dabei in unserem Land eine große Rolle. Die gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten sind aber in der Krise gerade für Kinder und Jugendliche stark eingeschränkt. Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, dass Vereine, die kulturelle Bildungsarbeit leisten, dies unter Auflagen in ihren Räumlichkeiten wieder tun dürfen. Für sie gilt ab Montag, was seit dem 2. Mai bereits für Musik-, Kunst- und Schauspielschulen gilt“, erklärt Bildungs- und Kulturministerin Christine Streichert-Clivot.

Konkret heißt das: Vereinsräume für die kulturelle Bildung zu nutzen, ist erlaubt, wenn die ergriffenen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen den für die allgemeinbildenden und beruflichen Schulen geltenden Vorgaben nach § 1 der Verordnung zum stufenweisen Einstieg in den schulischen Präsenzunterricht und den Betrieb sonstiger Bildungseinrichtungen sowie Kindertageseinrichtungen entsprechen. Das bedeutet, dass insbesondere die Vorgaben des Musterhygieneplans für die saarländischen Schulen zu berücksichtigen sind. In den Musikschulen ist der instrumentale und vokale Unterricht erlaubt, soweit nicht mehr als drei Personen einschließlich der Lehrperson daran teilnehmen. Entsprechendes gilt nun auch für Musikvereine.

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