Covid-19 – Stadtbibliothek Saarbrücken öffnet schrittweise – Publikumsverkehr ab 28. April wieder möglich

(Pressemitteilung) Die Saarbrücker Stadtbibliothek stellt ihr Angebot stufenweise wieder zur Verfügung.

Bücherschleuse ab heute geöffnet

Ab heute, 23. April, öffnet zunächst die Bücherschleuse. Medien können in der Zeit von 10 bis 13 Uhr telefonisch unter +49 681 905-2172 oder online über das Medienreservierungsformular über die Webseite der Stadtbibliothek bestellt werden. Die Abholung ist am Donnerstag und Freitag jeweils von 11 bis 17 Uhr,sowie am Samstag, 25. April, von 10 bis 14 Uhr kontaktlos an der Bücherschleuse im Eingangsbereich der Stadtbibliothek möglich. Pro Ausweis können Nutzerinnen und Nutzer zehn Medien bestellen. Die Rückgabe läuft weiterhin über den Rückgabeautomaten.

Publikumsverkehr ab 28. April wieder möglich

Voraussichtlich ab Dienstag, 28. April, kann die Stadtbibliothek dann unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Im Vorfeld werden entsprechende Maßnahmen vorbereitet. Sie dienen dazu, den Zugang der Besucherinnen und Besucher zu steuern und so deren Gesundheit sowie die der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen. In der Bibliothek dürfen sich maximal 50 Personen aufhalten. Maximal zwei Personen dürfen zusammen eintreten, Kinder bis 12 Jahre nur in Begleitung eines Erwachsenen. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, beim Betreten der Räume einen Mundschutz anzulegen und sich so kurz wie möglich in der Bibliothek aufzuhalten. Die Nutzung ist ausschließlich für die Ausleihe gedacht. Lesen, am Computer Surfen oder Lernen ist in den Bibliotheksräumen vorerst nicht möglich. Abstände müssen eingehalten werden.

Öffnungszeiten

Die Stadtbibliothek ist nach der Wiedereröffnung dienstags bis freitags von 11 bis 17 Uhr geöffnet, samstags von 10 bis 14 Uhr. Für die Bücherschleuse gelten ab heute, 23. April, ebenfalls diese Öffnungszeiten.

Hintergrund

Ermöglicht wird die Öffnung der Stadtbibliothek durch die Änderung der Rechtsverordnung des Landes. Demnach zählt der Besuch von Bibliotheken im Saarland zu den triftigen Gründen, die es erlauben, die Wohnung zu verlassen. Die entsprechend geänderte Rechtsverordnung gilt seit Montag, 20. April.

Weitere Infos zur Stadtbibliothek gibt es unter www.stadtbibliothek.saarbruecken.de.

Related posts