Covid-19 – Erste Schritte zur neuen Normalität im Saarland

(Pressemitteilung) Ministerrat passt Rechtsverordnung zu Eindämmung der Corona-Pandemie im Saarland an

Pressemitteilung vom 16.04.2020 – 13:30 Uhr

Nachdem sich der Bund und die Länder am Mittwoch (15. April 2020) darauf verständigt haben, neben der grundsätzlichen Verlängerung der geltenden Maßnahmen bis zum 3. Mai erste Erleichterungen zu ermöglichen, hat der saarländische Ministerrat am heutigen Donnerstag (16. April 2020) die Rechtsverordnung zu Eindämmung der Corona-Pandemie im Saarland im Geleitzug mit den anderen Ländern entsprechend angepasst.

Ministerpräsident Tobias Hans und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger haben die Maßnahmen im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Knapp vier Wochen nach Inkrafttreten unserer Ausgangsbeschränkung hat sich das Infektionsgeschehen merklich abgeschwächt. Das zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Die Disziplin, die wir uns auferlegt haben, die Umsicht, mit der wir uns im öffentlichen Raum bewegen, die täglichen Anstrengungen im Kampf gegen die Pandemie: all das trägt erste Früchte. Es gibt ein Licht am Ende des Tunnels, aber dieses Licht strahlt noch nicht so hell, dass wir alle Vorsicht über Bord werfen können – wir müssen uns jetzt schrittweise aus dem Dunkel des Tunnels heraustasten. Denn wir haben diese Pandemie noch längst nicht überstanden. Deshalb haben wir uns gemeinsam mit dem Bund und den anderen Ländern entschlossen, unsere Maßnahmen bis zum 3. Mai zu verlängern. Damit bleibt auch unsere Ausgangsbeschränkung weiterhin in Kraft. Gleichzeitig werden wir ab dem 20. April in einzelnen Bereichen behutsam und unter strengen Auflagen bereits Erleichterungen vornehmen und das Geschäftsleben in Teilen wieder zulassen. Natürlich gelten auch dort zwingend die Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen, die wir mittlerweile verinnerlicht haben und die auch bereits heute beispielsweise in den Supermärkten gelten. Sollte sich der positive Trend der Infektionszahlen mit den ersten Erleichterungen in den kommenden Wochen bestätigen, werden wir weitere Erleichterungen ab dem 4. Mai ins Auge fassen. Ich möchte trotz dieses zarten Wendepunktes aber ganz bewusst keine allzu großen Erwartungen für die nahe Zukunft wecken: Vieles wird auch über einen längeren Zeitraum nicht möglich sein, denn es geht noch immer nicht um eine Rückkehr zur Normalität vor Corona, sondern darum, Schritt für Schritt den Weg in eine neue Normalität zu gehen. Wir müssen in dieser Pandemie auch weiterhin auf Sicht und mit beiden Händen am Steuer fahren und in jeder Phase immer wieder sorgfältig ausloten und abwägen, welche Einschränkungen weiterhin notwendig sind und was wir erleichtern können. Ich hoffe sehr, dass die Menschen im Saarland uns bei dieser Herausforderung auch weiterhin so konstruktiv, verantwortungsvoll und solidarisch begleiten werden, wie es in den vergangenen Wochen der Fall war. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir gemeinsam die Herausforderung meistern werden – und das verdanken wir zu einem ganz großen Teil den Saarländerinnen und Saarländern!“

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Die Corona-Krise ist noch lange nicht vorbei. Es ist leider noch nicht die Zeit der großen Lockerungen. Wir verlängern daher die bestehenden Maßnahmen. Abstand halten wird noch lange notwendig sein. Die Beschlüsse sind aber der Versuch, behutsam Erleichterungen zu schaffen, um öffentliches und wirtschaftliches Leben wieder schrittweise zuzulassen, ohne dass das Infektionsgeschehen massiv ansteigt. Das ist ein Tanz auf dem Vulkan. Es kann nur funktionieren, wenn alle sich an die Regeln halten und Schutzmaßnahmen funktionieren. Diese Krise braucht Zusammenhalt. Wir Saarländerinnen und Saarländer stehen zusammen, auch wenn wir Abstand halten.“

In den kommenden Wochen liegt der Fokus darauf, den Aufbau weiterer Intensivbetten in den Krankenhäusern, die Beschaffung von Schutzausrüstung, und Verbesserungen bei den Testkapazitäten herbeizuführen sowie eine freiwillige App zur Nachverfolgung von Kontakten einzuführen. Ziel dieser Anstrengungen ist es, die Schutzmaßnahmen weiter zu verstärken, das Entstehen neuer Infektionsketten bestmöglich zu vermeiden und eine vollständige Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten.

Um eine schrittweise Öffnung der Schulen und Hochschulen vorzubereiten, wurde die Kultusministerkonferenz beauftragt, einen gemeinsamen Rahmenplan auszuarbeiten, um ein Höchstmaß an bundeseinheitlichem Vorgehen zu gewährleisten. Nach dem derzeitigen Stand der Überlegungen soll der Unterricht zunächst für die höheren Klassen in den weiterführenden Schulen und den Berufsschulen freigegeben werden, damit sich die betroffenen Schülerinnen und Schüler auf ihre Abschlussprüfungen vorbereiten können. Hinzu kommt, dass man den älteren Schülerinnen und Schülern am ehesten zutraut, die infektionsvermeidenden Verhaltensregeln im Schulbetrieb konsequent zu befolgen. Denn bei allem gilt: Sicherheit zuerst. Gleichzeitig wird das Gesundheitsministerium beauftragt, gemeinsam mit den Schulträgern an den betroffenen Schulen für notwendigen hygienischen Standards zu sorgen.

Die neuen Maßnahmen im Saarland im Überblick – diese und alle anderen Maßnahmen der bisher geltenden Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Saarland bleiben vorerst bis zum 3. Mai in Kraft:

—  Folgende Geschäfte können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen:

•  Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche (ausgenommen sind Einkaufszentren und Shopping Malls)

•  sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen, Autowaschanlagen und SB-Waschanlagen, Grüngutannahmestellen und Wertstoffzentren.

—  Die Inanspruchnahme psychotherapeutischer Versorgungsleistungen wird mit sonstigen medizinisch-therapeutischen Leistungen auf eine Ebene gestellt.

—  Gestattet ist auch der Besuch von Bibliotheken und Archiven.

—  Der Hochschulbetrieb bleibt weiterhin ausgesetzt, nach dem 24. April können aber Präsenzprüfungen unter strengen Hygienemaßnahmen getroffen werden. Das gilt auch für schulische Abschlussprüfungen und mündliche und schriftliche Prüfungen an den Pflegeschulen und Schulen für Gesundheitsfachberufe.

—  Darüber hinaus wird den Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung von nicht-medizinischen Alltagsmasken insbesondere im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel dringend empfohlen.

Hinweis durch Dudweiler Blog:

Wer die vollständige Änderungsverordnung im Original lesen will, findet sie auf der Seite des Amtsblattes des Saarlandes:

www.amtsblatt.saarland.de

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