Einstellung des Schulbetriebs TGBBZ 1 und TGBBZ 2 bis zum 24. März

(Pressemitteilung) Covid-19: Quarantäne-Anordnungen des Gesundheitsamts nur für Außenstelle des TGBBZ 2

Nach der bestätigten Corona-Erkrankung einer Lehrkraft des Technisch-Gewerblichen Berufsbildungszentrums 2 bleibt die Außenstelle der Schule in Malstatt bis einschließlich Dienstag, den 24. März, geschlossen. Das hat das Gesundheitsamt in Abstimmung mit dem saarländischen Bildungsministerium und dem Gesundheitsministerium festgelegt.

In Folge dessen entscheidet das Bildungsministerium, den Betrieb der Hauptstelle des TGBBZ 2 auf dem Mügelsberg sowie das direkt benachbarte TGBBZ 1 aus schulorganisatorischen Gründen ebenfalls bis zum 24. März einzustellen.

Für jene Schülerinnen und Schüler der Außenstelle Malstatt sowie den in der Außenstelle tätigen Beschäftigten, die in der Zeit vom 5. bis 10. März dort anwesend waren, wird bis zum 24. März eine häusliche Quarantäne angeordnet. Das bedeutet auch, dass sie in dieser Zeit nicht in ihrem Ausbildungsbetrieb arbeiten dürfen. Für die weiteren Personen, die in den jeweiligen Haushalten der unter Quarantäne stehenden Menschen leben, gilt: Für sie kann aus rechtlichen Gründen keine Quarantäne angeordnet werden. Das Gesundheitsamt empfiehlt, möglichst ebenfalls zu Hause zu bleiben oder zumindest die privaten und beruflichen Kontakte zu minimieren. Da es sich nur um eine freiwillige Einschränkung handelt, müssen berufstätige Personen die Rahmenbedingungen mit den jeweiligen Arbeitgebern klären.

Für die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte der Hauptstellen TGBBZ 1 und 2 auf dem Mügelsberg gilt: Da nach Ansicht des Gesundheitsamtes kein relevantes Ansteckungsrisiko bestand, wird auch keine häusliche Quarantäne angeordnet. Das heißt, dass auch eine Tätigkeit dieser Auszubildenden in den Betrieben damit grundsätzlich möglich bleibt.

Die Infektionskette ist im Fall der am TGBBZ 2 beschäftigten Lehrkraft geklärt: Die Person gehört zur der siebenköpfigen Gruppe aus dem Landkreis St. Wendel, die sich mutmaßlich im Skiurlaub in St. Anton infiziert hat.

Weiterhin teilt das Gesundheitsamt mit, dass eine Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus von allen in häuslicher Quarantäne befindlichen Menschen weder medizinisch sinnvoll ist, noch personell gestemmt werden könne. Deshalb gilt hier wie für alle anderen Risiko-Fälle auch: Ein Abstrich ist erst dann sinnvoll, wenn auch Grippe-Symptome vorliegen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte zunächst telefonisch an ihren Hausarzt. Sollten Sie Ihre Arztpraxis nicht erreichen können, wenden Sie sich an die Rufnummer 116 117. Dort werden Sie an einen zuständigen Arzt weitervermittelt.

www.regionalverband.de/corona | www.corona.saarland.de | www.rki.de/covid-19

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