Coronakrise: Landeshauptstadt Saarbrücken bietet Notbetreuung an Kitas und Grundschulen erst ab kommenden Dienstag an

(Pressemitteilung) Die Landeshauptstadt Saarbrücken bereitet im Hinblick auf die angeordnete Schließung von Kitas und Schulen ab Montag, 16. März, einen Notgruppenbetrieb vor. Dies geschieht anknüpfend an die Regelungen des Landes.

Notgruppen werden ab Dienstag angeboten

Am morgigen Montag beginnt die erste Auswertung zur Bedarfserhebung der Plätze. Ansprechpartner für Bedarfsmeldungen sind Kitas und Schulen der Kinder. Ab Dienstag soll der Notgruppenbetrieb starten. Erziehungsberechtigte werden gebeten, wenn möglich eine Betreuung zuhause zu organisieren, da die Plätze in den Notgruppen begrenzt sind.

Laut den Vorgaben ist diese Betreuung in erster Linie für Kinder im Alter von 0 bis 12 Jahren vorgesehen, deren Erziehungsberechtigte in einem sogenannten systemkritischen Beruf arbeiten und deren berufliche Tätigkeit dringend erforderlich ist, um die öffentliche Infrastruktur aufrechtzuerhalten. Dazu zählen beispielsweise Mitarbeiter in medizinischen Berufen, in der Altenpflege, bei der Polizei, den Rettungsdiensten, der Feuerwehr oder der Justiz. Darüber hinaus soll die Notbetreuung berufstätigen Alleinerziehenden angeboten werden, wenn keine anderweitige Betreuung möglich ist. Die Erziehungsberechtigten müssen einen entsprechenden Nachweis des Arbeitgebers vorlegen.

Kleine Gruppen am Standort der zuständigen Kita oder Schule

Die Notgruppen werden aus maximal 15 Kindern pro Kita und Schule bestehen und auf getrennte Räume zu je fünf Kindern verteilt, um das Ansteckungsrisiko zu verringern. Eine Betreuung von Kindern mit erhöhtem Risiko (Vorerkrankungen, unterdrücktes Immunsystem, akute Infekte) ist entsprechend den Vorgaben des Landes nicht möglich. Jedes Kind soll grundsätzlich an dem Standort seiner zuständigen Kita oder Schule betreut werden. Plätze können nur im Rahmen dieser Kapazitäten vergeben werden.

Auch bei eingerichteten Notgruppenplätzen gilt der Grundsatz, weiterhin möglichst eine selbstorganisierte häusliche Betreuung sicherzustellen. An Einrichtungen, für die das Gesundheitsamt eine Quarantäne angeordnet hat, kann für den jeweils festgelegten Quarantänezeitraum keine Notbetreuung vorgehalten werden.

Schriftliche Beantragung per Formular

Die Notbetreuung ist schriftlich zu beantragen, ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Schulen und Kitas erhalten ein „Formular Notbetreuung“, das sie den Eltern weitergeben. Die Bedarfsmeldung müssen die Erziehungsberechtigten unter Verwendung dieses Formulars schriftlich begründen. Der ausgefüllte Antrag ist bei der zuständigen Einrichtungs- oder Schulleitung abzugeben oder dieser zuzusenden. Die Einrichtungen leiten den Antrag dann zur Platzvergabe weiter. Für die Schulen erfolgt die Platzvergabe durch den jeweiligen Schulträger,  für die Kindertagesstätten durch das Jugendamt.

Fragen zur Notbetreuung beantwortet auch das Amt für Kinder und Bildung der Landeshauptstadt Saarbrücken.

Kontakt: Telefon: + 49 681 905-4952, E-Mail: bildung@saarbruecken.de.

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