Stadtpolitik – Dudweiler “Dorf” soll aufgewertet werden

Sondersitzung des Bezirksrats Dudweiler zum Bebauungsplan “Rathausblock” Dudweiler am 11. Februar 2020 in der Saarbrücker Congresshalle

Im Ratsinformationssystem auf der Homepage der Landeshauptstadt Saarbrücken wird für Dienstag, den 11.02.2020, 15:30 Uhr, eine Sondersitzung des Dudweiler Bezirksrats angekündigt, die nicht, wie sonst üblich in Dudweiler, sondern in der  Congresshalle Saarbrücken, Raum “Parkblick“, stattfindet. Einziger substantieller Tagesordnungspunkt der Sondersitzung ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 312.11.00 “Rathausblock” im Stadtteil Dudweiler. Damit wird das Verfahren zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes, dessen Einleitung offenbar zeitnah durch den Stadtrat beschlossen werden soll, auf den Weg gebracht.

Hier der der Verwaltungsvorlage VWT/0181/20 vom 02.02.2020 zu entnehmende

„Beschlussvorschlag:

Der Bezirksrat Dudweiler wird vor der Entscheidung des Stadtrates gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 2 KSVG angehört.

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 312.11.00

“Rathausblock“ im Stadtteil Dudweiler als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB.

Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.“

In der Verwaltungsvorlage wird erläutert, dass es Ziel des Bebauungsplans sei, „die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den geplanten Einzelhandelsbetrieb und die ergänzende Wohnbebauung zu schaffen. Dazu heißt es weiter, im Zuge der Umsetzung des Projektes sollten das denkmalgeschützte Gebäude „Nassauer Hof“ in der Saarbrücker Straße 267 in die Planung integriert werden und bestehende Missstände beseitigt werden. Weiterhin sind neue Fußwegeverbindungen geplant. Sowohl aus der Saarbrücker Straße, als auch von der Rathausstraße und der Sulzbachtalstraße her solle der Markt für Fußgänger zu erreichen sein. Durch die Ansiedlung eines neuen Einkaufsmarktes und die Schaffung neuer Wegeverbindungen werde die Attraktivität des Dudweiler Zentrums, insbesondere der Fußgängerzone, gestärkt. Dazu heißt es wörtlich:

„Inhalte und geplante Festsetzungen des Bebauungsplans

Für die Ansiedlung des großflächigen Einzelhandelsbetriebs wird ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel“ gemäß § 11 BauNVO festgesetzt. In den Obergeschossen des Marktgebäudes sollen ergänzende Nutzungen, insbesondere Wohnen zulässig sein. Die Gebäudehöhen sollen der umgebenden Nutzung angepasst werden.“

Überplant werden soll der Ortsbereich zwischen Sulzbachtalstraße, Saarbrücker Straße und Rathausstraße, der in der Fußgängerzone  an das Gebäude der früheren Volksbank Dudweiler – jetzt VVB – angrenzt. Zum Teil sind Bauten dieses Areals denkmalgeschützt. Einige der markantesten Gebäude in diesem Bereich sind der Baukomplex des historischen Nassauer Hofs mit den beiden ehemaligen Kinos „Nassauer Hof-Theater“ und „Scala-Lichtspiele“, das Dudweiler Rathaus und das einzeln stehende frühere Hausmeisterhaus, in dem sich über Jahrzehnte im Erdgeschoß das Dudweiler Polizeigefängnis befunden hat.

Einzelheiten der von dem in der Vorlage erwähnten privaten Investor, der auch die Kosten der Erstellung des Bebauungsplans übernimmt, geplanten Bau- und Gestaltungsmaßnahmen lassen sich der Vorlage an den Bezirksrat noch nicht entnehmen. Interessant wären etwa die Fragen der vorgesehenen Anbindung der Fußgängerzone an die Sulzbachtalstraße und der Einbindung der historischen und der denkmalgeschützten Bausubstanz. In Dudweiler ist zu hören, dass jedenfalls das bereits erwähnte alte Gefängnisgebäude abgerissen werden soll. Dem entspricht möglicherweise, dass laut Verwaltungsvorlage durch den Verkauf von Teilen des der LHS gehörenden Rathausgrundstückes Einnahmen erzielt werden sollen. Ob dazu in der Bezirksratssitzung nähere Angaben zu erwarten sind, ist bisher offen.

Die Einzelheiten der Vorlage und einige Übersichtspläne können der Homepage der LHS www.saarbrücken.de – dort unter Rathaus > Stadtpolitik > Ratsinformationssystem > Sitzungskalender > Bezirksrat Dudweiler – nachgelesen werden.

Zu alldem können die Dudweiler Bürger nach dem vorgesehenen Aufstellungsbeschlusses durch den Stadtrat und dessen Veröffentlichung Stellung nehmen. Dazu ist der Verwaltungsvorlage wörtlich zu entnehmen:

„Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine frühzeitige Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit durchgeführt. Des Weiteren erhalten die Betroffenen im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplans die Möglichkeit Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken vorzubringen.“

Fotos: Autor

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