Landeshauptstadt fördert Musik-, Theater- und Jugendkulturprojekte – bis 2. Dezember Zuschüsse beantragen

(Pressemitteilung) Die Landeshauptstadt Saarbrücken fördert auch 2020 freie Musik-, Theater- und Jugendkulturprojekte.

Bewerberinnen und Bewerber können ihre Zuschussanträge bis Montag, 2. Dezember, stellen.

Musik- und Theaterprojekte
Bei der Förderung von Musik- und Theaterprojekten unterstützt die Landeshauptstadt ambitionierte Vorhaben mit hohem künstlerischem Anspruch, die sich ohne Zuschüsse nicht tragen könnten. Die Künstlerinnen und Künstler sollen mit ihren Projekten nicht nur unterhalten, sondern neue ästhetische Wege und die Auseinandersetzung mit Konventionen suchen. Die Landeshauptstadt berücksichtigt besonders Konzerte, die als Neukomposition präsentiert werden, und Theaterstücke in Uraufführung oder Neubearbeitung.

Antragstellerinnen und Antragsteller sollen professionell tätig sein, eine akademische Ausbildung in einem künstlerischen Beruf absolvieren oder bereits absolviert haben und von ihrer künstlerischen Tätigkeit leben. Wer zum ersten Mal bezuschusst wird, soll bereits in der Öffentlichkeit künstlerisch aktiv gewesen sein und diese Tätigkeiten dokumentieren können.

Projekte der Jugendkulturarbeit

Im Bereich der Jugendkulturarbeit fördert die Landeshauptstadt Projekte, die künstlerische Aktivitäten in ihre Jugendarbeit integrieren. Sie sollen Kindern und Jugendlichen künstlerisch Medien der verschiedenen Sparten näherbringen und sie den praktischen Umgang mit Kunst lehren. Antragstellerinnen und Antragsteller der Jugendprojekte sollen gemeinnützig tätig sein und müssen auf bereits erfolgreich absolvierte Projekte verweisen können.

Die Anträge sollen Folgendes enthalten:

  • inhaltliche Beschreibung des Projektes sowie die geplanten Aufführungsorte
  • Gesamtkostenplan mit voraussichtlichen Ein- und Ausgaben und angefragten Zuschüssen bei anderen Stellen
  • Nachweise über Projekte in der Vergangenheit (falls möglich mit Pressekritiken), künstlerischer bzw. sozialpädagogischer Werdegang der Projekt- oder Ensemblemitglieder
  • Nachweis der kontinuierlichen Kosten (Proberaumkosten, Werbematerial, usw.)

Über die Anträge entscheidet der Kulturausschuss. Die Landeshauptstadt empfiehlt Bewerberinnen und Bewerbern, sich vor der Abgabe ihrer Anträge im Kulturamt beraten zu lassen.

Zusätzlich zu neuen Projekten kann die Landeshauptstadt auch Veranstaltungsreihen fördern. Die Antragstellung erfolgt analog zu den Projekten.

Weitere Informationen und Antragstellung: Landeshauptstadt Saarbrücken, Kulturamt, St. Johanner Markt 24, 66111 Saarbrücken, Thomas Altpeter, Tel. +49 681 905-4903

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