LHS Saarbrücken informiert – Letzte Frist für Antrag auf Windelbonus: Sonntag, 30. Juni 2019 – auch Online

(Pressemitteilung) Noch bis 30. Juni Windelbonus für das abgelaufene Jahr 2018 beantragen

Bürgerinnen und Bürger können noch bis Sonntag, 30. Juni, den Windelbonus für das Jahr 2018 in den vier Bürgerämtern der Landeshauptstadt Saarbrücken postalisch, persönlich oder online beantragen.

Anträge, die nach diesem Tag eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Landeshauptstadt gewährt einen jährlichen Windelbonus von 30 Euro für jedes Kind bis zum dritten Lebensjahr und 55 Euro für Inkontinenz- und Stomapatienten. Betroffene Patienten müssen dem Antrag ein aktuelles ärztliches Attest beifügen, das die dauerhafte Erkrankung bestätigt, falls beim Bürgeramt noch kein solches Attest für den Windelbonus vorliegt. Die Bürgerinnen und Bürger müssen mit erstem Wohnsitz in Saarbrücken gemeldet sein und in privaten Haushalten leben. Der Windelbonus wird für das vorhergehende Kalenderjahr als Einmalbetrag überwiesen. Das gilt sowohl für Einweg- als auch für Mehrwegwindeln.

Die vier Bürgerämter sind unter folgenden Adressen zu erreichen:

·    Bürgeramt City, Gerberstr. 4, 66111 Saarbrücken

·    Bürgeramt Dudweiler, Stadtmittezentrum Am Markt 1, 66125 Saarbrücken

·    Bürgeramt West, Burbacher Markt 20, 66115 Saarbrücken

·    Bürgeramt Halberg, Rathaus Brebach, 66130 Saarbrücken

Entsprechende Vordrucke gibt es bei den Bürgerämtern, die Öffnungszeiten sind unter www.saarbruecken.de/buergeraemter zusammengefasst. Die Online-Antragstellung ist unter www.saarbruecken.de/windelbonus möglich. Auf dieser Internetseite sind auch weitere Informationen verfügbar.

Weitere Informationen gibt es telefonisch unter +49 681 905-0 oder per E-Mail an buergeramt@saarbruecken.de.

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