Verwaltungsgericht Saarlouis – Eilantrag des bisherigen Leiters des Amtes für Brand- und Zivilschutz Saarbrücken erfolgreich

(Pressemitteilung) Umsetzung des Amtsleiters Brand- und Zivilschutz der Landeshauptstadt Saarbrücken rechtswidrig

Hier die hierzu erfolgte Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes im Wortlaut:

“Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat mit Beschluss vom 09.04.2019 (Az. 2 L 1717/18) dem Eilantrag des bisherigen Leiters des Amtes für Brand- und Zivilschutz Saarbrücken stattgegeben und der Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Saarbrücken im Wege einer einstweiligen Anordnung aufgegeben, diesen auf seinen bisherigen Dienstposten rückumzusetzen.

Der bisherige Amtsleiter Brand- und Zivilschutz der Landeshauptstadt Saarbücken wurde im September 2018 wegen des angeblich zerrütteten Vertrauensverhältnisses zwischen ihm und einem Teil der Mitarbeiter der Feuerwehr sowie dem Führungsdienst im Amt für Brand- und Zivilschutz als Feuerwehrchef der Landeshauptstadt Saarbrücken abgesetzt. Ihm wurde die neu geschaffene Stelle des Brandschutz- und Sicherheitsreferenten im Baudezernat übertragen.

Nachdem das Gericht das gegenüber dem bisherigen Amtsleiter Brand- und Zivilschutz ausgesprochene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte mit rechtskräftigen Beschlüssen vom 01.03.2018 (Az. 2 L 2483/17) und 10.09.2018 (Az. 2 L 484/18) bereits als rechtswidrig erachtet hat, hat es nunmehr auch dessen Wegsetzung vom Dienstposten des Leiters des Amtes für Brand- und Zivilschutz der Landeshauptstadt Saarbrücken als evident sachwidrig beanstandet.” www.vgds.saarland.de

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