LHS zum Beschluss des Verwaltungsgerichts auf Rückumsetzung des Leiters des Amtes für Brand- und Zivilschutz

(Pressemitteilung) OVG beschließt Vollzug der Rückumsetzung von Josef Schun bis 16. April, 12 Uhr, auszusetzen – LHS muss krank gemeldete Beamte amtsärztlich untersuchen lassen

Zur Frage der Rückumsetzung des Leiters des Amtes für Brand- und Zivilschutz (Dudweiler Blog hat berichtet) erklärt die LHS:

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG) hat am Freitagnachmittag, 12. April, entschieden, die Vollziehung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 9. April, wonach Josef Schun auf seinen bisherigen Dienstposten als Leiter des Amtes für Brand- und Zivilschutz rückumzusetzen ist, einstweilen bis zum 16. April, 12 Uhr, auszusetzen. Der Beschluss erfolgt unter der Maßgabe, dass die Landeshauptstadt zur Durchsetzung der Dienstleistungspflicht die krank gemeldeten Beamten der Berufsfeuerwehr bis zu diesem Zeitpunkt amtsärztlich untersuchen lässt. Das Gericht ist bis zum 16. April 2019, 12 Uhr, über den Stand der Umsetzung zu unterrichten.

Die Landeshauptstadt hat unverzüglich die möglichen organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um der Maßgabe des Gerichtes zu entsprechen. Entsprechende Schreiben an die rund 90 betroffenen Beamten wurden umgehend gefertigt und postalisch versendet. Zudem hat die Landeshauptstadt den Regionalverband als zuständige Behörde umgehend über den Beschluss des OVG informiert.

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