(Pressemitteilung) OB Britz: „Sicherheit im Regionalverband gewährleistet – Landeshauptstadt stellt Antrag auf Aussetzung des Sofortvollzugs beim Verwaltungsgericht“- Rechtsmittel gegen den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichtes (Dudweiler Blog hat berichtet) eingelegt
Saarbrückens Oberbürgermeisterin Charlotte Britz erklärt zur aktuellen Situation bei der Berufsfeuerwehr Saarbrücken: „Die Sicherheit in Saarbrücken und den Regionalverbandsgemeinden ist bis Montag vorerst gesichert. Nachdem sich gestern ein außergewöhnlich hoher Krankenstand bei der Berufsfeuerwehr eingestellt hat, habe ich umgehend die notwendigen Schritte zur Aufrechterhaltung der Sicherheit in der Landeshauptstadt auf den Weg gebracht. Zum einen kann der Brandschutz durch die Besetzung verschiedener Gerätehäuser der Freiwillen Feuerwehr gewährleistet werden. Eine ausreichende Besetzung der Rettungswagen ist durch das noch vorhandene Personal der Berufsfeuerwehr ebenfalls gesichert.
Zum anderen hat der Sicherheitsdezernent Harald Schindel am gestrigen Abend in einem kurzfristig anberaumten Treffen in meinem Auftrag die Wehrführer im Regionalverband sowie den Leiter der Integrierten Leitstelle auf dem Winterberg über die aktuelle Lage informiert und mit diesen gemeinsam einen Weg gefunden, die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren in den Regionalverbandskommunen sicherzustellen. Dies wird dank der Unterstützung der Integrierten Leitstelle möglich.
Ich habe heute Morgen in einem Treffen die Bürgermeister der Regionalverbandskommunen über den aktuellen Stand informiert, nachdem ich sie bereits gestern Abend telefonisch vorab unterrichtet hatte. Ich möchte mich ausdrücklich bei allen Beteiligten – und ganz besonders bei den Ehrenamtlichen der Freiwilligen Feuerwehren – für ihr Engagement bedanken.“
Oberbürgermeisterin Charlotte Britz erklärt zudem, dass die Landeshauptstadt aufgrund der aktuellen Lage, die eine dauerhafte Gewährleistung der Sicherheit in Saarbrücken und im Regionalverband in hohem Maße gefährdet, Rechtsmittel gegen den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichtes eingelegt hat. Dem Beschluss zufolge müsse Josef Schun wieder zurück auf seinen vorherigen Posten als Leiter des Amtes für Brand- und Zivilschutz rückumgesetzt werden. Britz: „Die Landeshauptstadt hat heute einen Antrag auf Aussetzung des Sofortvollzugs beim Verwaltungsgericht gestellt, um zu erreichen, dass die Rückumsetzung nicht erfolgen muss.“