Landespolizeipräsidium Saarland bittet die Bevölkerung um Mithilfe

(Pressemitteilung) Erneut Geldautomat gesprengt – Polizei sucht Zeugen 

Nach der Explosion eines Geldautomaten in Reinheim am heutigen Morgen (31.01.2019) beobachteten Zeugen zwei dunkel gekleidete und maskierte Personen, die sich nach der Tat mit einem schwarzen Renault Laguna in Richtung Frankreich entfernten.

Nach ersten Erkenntnissen sprengten die Unbekannten gegen 03:40 Uhr den von außen zugänglichen Automaten der Sparkasse Saarpfalz, vermutlich mittels eines eingeleiteten Gasgemisches. Durch die Explosion wurde der Automat zwar erheblich beschädigt, Geld erbeuteten die Täter aber nicht.Anwohner hatten die Polizei verständigt. Trotz sofortiger Fahndung entkamen die Flüchtenden jedoch unerkannt.

Zeugen, die Beobachtungen gemacht haben, die in Zusammenhang mit der Tat in Reinheim stehen könnten, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 0681/962-2133 an den Kriminaldauerdienst zu wenden.

Derzeit gehen die Ermittler des Dezernats für Eigentumskriminalität nicht davon aus, dass ein Zusammenhang zu den vermutlich von einer organisierten Bande begangenen Taten in Saarbrücken und Merzig (14. und 17. Januar 2019) besteht. Dennoch halten sie es für möglich, dass die für diese beiden Taten verantwortliche Bande erneut im Saarland zuschlagen könnte.

Hinweise zur Tatausführung

Bei der Tatausführung gehen die professionell organisierten Täter immer wieder gleich vor:

–  sie spähen die Tatobjekte, die oft in der Nähe von Autobahnen oder der Landesgrenze liegen, gründlich aus
–  sie nutzen bei der Tatausführung zuvor gestohlene Motorroller, die sie an-schließend noch in Tatortnähe abstellen
– sie flüchten mit hochmotorisierten Fahrzeugen, oftmals der Marke Audi, meist mit niederländischen Kennzeichen
– sie nutzen vor oder nach den Taten leerstehende Garagen, Schuppen oder ähnliche Gebäude, um sich zu verstecken

Die Polizei bittet deshalb die Bevölkerung um Mithilfe:

Wenden sie sich an den Kriminaldauerdient oder direkt über Notruf an die Polizei, wenn Ihnen Personen oder Fahrzeuge im Bereich von Banken oder Geldautomaten verdächtig vorkommen oder Sie hinsichtlich der zuvor beschriebenen Vorgehensweisen Beobachtungen gemacht haben!

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