Netto-Markt in Dudweiler Süd : Geänderter Bebauungsplanentwurf „Zwischen Beethovenstraße und Straße In der Mückendell“

Mehrere LeserInnen berichteten uns von dem geänderten Bebauungsplanentwurf “Zwischen Beethovenstraße und Straße In der Mückendell“, der aktuell offen gelegt worden ist und nun auch online einsehbar ist. Hier ein Leserbrief zum Thema.

(Leserbrief)Auf den Beschluss des Saarbrücker Stadtrats vom 27.06.2017 hin hat die Oberbürgermeisterin nunmehr den geänderten Bebauungsplanentwurf für diesen Bereich von Dudweiler offengelegt.

Die Bekanntmachung von der Einleitung des Aufstellungsverfahrens, den Fristen und den Bedingungen der damit eröffneten Bürgerbeteiligung wurde vorgestern im Wochenspiegel Sulzbachtal/Fischbachtal (Nr. 30 vom 26.07.2017, ohne Seitenzahlen, auf der Seite mit der Überschrift „Sport & Freizeit“ unter der Rubrik: „Amtliche Bekanntmachungen“) veröffentlicht (vgl. auch www.wochenspiegelonline.de – aktuelle Ausgabe Sulzbachtal/Fischbachtal, S. 3). Die einschlägigen amtlich festgelegten Bedingungen sind dort verbindlich zu entnehmen.

Gemäß der Bekanntmachung beginnt die Offenlegungsfrist mit dem 02.08.2017 und endet mit dem Ablauf des 04.09.2017. In dieser Zeit kann jedermann den Bebauungsplanentwurf und die dazu gehörenden Planungsunterlagen und Begründung sowie ein vorliegendes Verkehrsgutachten, beim Stadtplanungsamt im Diskonto-Hochhaus (Saarbrücken) während den Öffnungszeiten einsehen.

Sämtliche Planungsunterlagen können allerdings auch im Internet unter www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene eingesehen und ausgedruckt werden. Eine heutige Nachprüfung hat ergeben, dass dieser Link den Bebauungsplan im Moment noch nicht enthält. Er wird wohl erst erst ab dem Tag des Beginns der Offenlegung (vgl. o.) zur Verfügung stehen.

Für „Eilige“ besteht indes nach heutiger Prüfung (12:55 Uhr) ersichtlich weiterhin die Möglichkeit, alle Unterlagen zu dem Bebauungspanentwurf, wie sie dem Stadtrat vor seiner Abstimmung vorgelegt worden sind, auf der Homepage der Stadt unter www.saarbruecken.de und dort über die Schaltflächen: Rathaus > Stadtpolitik > Ratsinformationssystem > Gesamtangebot Ratsinformation > Sitzungskalender für Juni > Stadtrat > Sitzungstag 27.06.2017 > Tagesordnung > TOP 14.2 > Sitzungsunterlagen (rechts in blauer Schrift) zu finden. Man muss sich da allerdings – jedenfalls zur Zeit – so richtig „durchhangeln“ und auch mal auf Reaktion warten.

Bild: Privat
Bild: Privat

Neben der Ausweisung eines Mischgebietes u. a. für die „wohnortnahe Nahversorgung in Dudweiler-Süd“ an der Stelle des früheren Medica-Gebäudes, wohin die Einzelhandelskette „Netto“ mit ihrem Geschäft von der Liesbet-Dill-Straße her wechseln will, ist nunmehr auf einer Fläche im Hang zum Geisenkopf oberhalb der Wohnblöcke an der östlichen Nebenstraße der Beethovenstraße statt eines ursprünglich dort vorgesehenen Spielplatzes ein Allgemeines Wohngebiet vorgesehen, das offenbar von der Straße In der Mückendell aus zugänglich gemacht werden soll.

Den bisher bekannten Planunterlagen ist für diese Stelle innerhalb des projektierten Wohngebiets ein sog. Baufenster von grob gesagt 19 m x 47 m für Wohnhäuser ausgewiesen. Alle Details sind den Planungsunterlagen zu entnehmen. Da diese aber nicht immer so ohne weiteres zu verstehen sind, bedarf es hier schon einer intensiveren Befassung.

Man hat nun die Möglichkeit, innerhalb der Auslegungsfrist zu der Planung – auch kritisch – Stellung zu nehmen. Alle diese Stellungnahmen hat das Stadtplanungsamt pflichtgemäß zu würdigen und den Räten im Vorfeld einer zukünftigen Entscheidung des Stadtrates über eine verbindliche Festlegung des Bebauungsplanes vorzulegen.

Dabei können auch Änderungsvorschläge aufgegriffen werden. Letztlich ist es auch nicht ausgeschlossen, dass der Stadtrat auf entsprechende Einwendungen hin dem ihm zur endgültigen Entscheidung vorzulegenden Bebauungsplanentwurf nicht zustimmt. Das steht in seiner alleinigen Entscheidungsgewalt.

Da man sich für ein vereinfachtes Aufstellungsverfahren entschieden hat, brauchte keine aufwändige Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt zu werden.

Interessant dürften die Erhebungen, Schlussfolgerungen und Umsetzungsvorschläge in dem vorliegenden Verkehrsgutachten, das sich auf eine extrem stark befahrene Durchgangsstraße an einer bereits jetzt nicht unkritischen Straßenführungs- und Einmündungssituation bezieht, sein, zumal mit einem erhöhtem Fußgängerverkehr auch aus dem westlichen Bereich von Dudweiler-Süd zu rechnen sein wird. Hinzu kommt die neue Wohnbebauung am Ende der Straße „In der Mückendell“.

 

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