10. Kaltnaggischer Hobbykunstaustellung am 8. März

Am kommenden Sonntag, dem 08.03.2015 findet die 10. Kaltnaggischer Hobbykunstausstelung in der Tus – Halle Herrensohr statt.

Der OIV Herrensohr veranstaltet die beliebte Ausstellung. Sie beginnt um 10.00 Uhr und endet um 17.00 Uhr, bei freiem Eintritt. Außerdem wird der Ortsinteressenverein einen eigenen Stand haben und dort Kaffee und selbst gebackenen Kuchen anbieten.

Getränke und Essen kann man in der Gastronomie der Tus – Halle erwerben.

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Weitere Informationen rund um den OIV Herrensohr unter:

http://www.oiv-herrensohr.de/

Event bei Facebook unter:

https://www.facebook.com/groups/125967834213526/?fref=ts

 

Hintergrund:

Der Ortsinteressenverein Herrensohr e.V. ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Herrensohr.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und überparteiliche Ziele. Er hat zur Aufgabe, durch geeignete Maßnahmen die Bevölkerung für die Ortsinteressen zu gewinnen, das kulturelle Leben im Stadtteil zu beleben und mit zu gestalten, die Verschönerung des Stadtteils in engster Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen Behörden zu betreiben, sich in Zusammenarbeit mit allen zuständigen Organisationen für die Wahrnehmung der Ortsinteressen einzusetzen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Durchführung von kulturellen Veranstaltungen, Ortsverschönerung durch Patenschaft für Pflege und Bepflanzung der vorhandenen Blumenampeln, Bergmannsloren und Ortseingangsschilder sowie Pflege und Gestaltung der Freiflächen und Parkanlagen, Förderung der dörflichen Gemeinschaft durch:

a) Herausgabe einer kostenlosen Zeitschrift mit Berichten und Informationen der örtlichen Vereine, Kirchen und Institutionen

b) Angebot einer Ausstellungsfläche (Schaufenster) in der Ortsmitte, zur Präsentation der örtlichen Vereine, Kirchen und Institutionen
Förderung der Zusammenarbeit von Vereinen und Institutionen im Ort durch gemeinsame Veranstaltungen.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins werden für den satzungsgemäßen Zweck verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

 

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