Jugendschöffenwahl 2013 – Bewerben Sie sich als Laienrichter

Logo_Regionalverband_Saarbrücken(Pressemitteilung) 2013 ist es wieder soweit: Die Jugendschöffenwahl steht an. Gesucht werden daher jeweils 180 Frauen und Männer, die am Amtsgerichts Saarbrücken für 2014 bis 2018 als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung teilnehmen möchten.

Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für das Amtsgericht Saarbrücken werden 2013 neu gewählt. Dazu sucht der Regionalverband Saarbrücken jeweils 180 Frauen und Männer, die an dem Amt des Schöffen interessiert sind.

Regionalverbandsdirektor Peter Gillo verwies dabei auf die besondere Bedeutung des Richteramtes: „Ohne ehrenamtliches Engagement würde unser gesellschaftliches Leben nicht funktionieren. Ob im Verein, in der Seniorenarbeit oder bei der Unterstützung bedürftiger Menschen – die öffentliche Hand alleine könnte die Leistungen in diesem Umfang nicht erbringen. Das gilt auch für die Strafjustiz. Schuldig oder nicht, darüber entscheiden in Deutschland nicht nur ausgebildete Juristen, sondern auch über 60.000 Laienrichter – die Schöffen. Eine besondere Verantwortung kommt dabei den `Richtern ohne Roben´ zu, die über Straftaten von Jugendlichen zwischen 14 und 20 Jahren entscheiden. Geht es doch darum, Entscheidungen zu treffen, ohne den jungen Menschen ihre Chancen für die Zukunft vollständig zu verbauen.“

Das bestätigt auch Jugendarbeiter Mirco Engel, der selbst schon als Jugendschöffe tätig war: „Es ist eine nicht nur sinnvolle, sondern auch sehr interessante Tätigkeit. Man bekommt in den Verhandlungen Einblicke in ganz andere Lebensentwürfe und Wertvorstellungen, und man hat das Gefühl, an etwas Bedeutsamen mitzuwirken, denn so ein Urteil nimmt ja Einfluss auf das Leben eines bestimmten Menschen.“

Zurzeit suche der Regionalverband Saarbrücken wieder über 300 solcher Jugendschöffen, auf die die Gerichte von 2014 bis 2018 als Laienrichter zurückgreifen können. Männer und Frauen, die sich bewerben wollen, müssten deutsche Staatsbürger und zwischen 25 und 69 Jahren alt sein. Juristische Fachkenntnis brauche man dafür nicht, wichtig ist vielmehr soziale Kompetenz, um das Handeln der Menschen beurteilen zu können.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 28. April 2013 beim Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken bewerben. Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen finden sie auf der Homepage des Regionalverbandes (www.rvsbr.de) oder unter folgenden Telefonnummern 0681/506 – 5206.

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