Bauaufsichtsbehörden schreiten bei öffentlicher Gefährdung ein – Gebühren nur bei unrichtigen Angaben

(Pressemitteilung) „Wenn von leerstehenden oder verfallenden Gebäuden eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht, leitet die Bauaufsicht des Regionalverbandes die notwendigen Sicherungsmaßnahmen ein. Kosten werden denjenigen, die uns darauf hinweisen, nicht in Rechnung gestellt.“ Das betonte jetzt Regionalverbandsdirektor Peter Gillo im Zusammenhang mit der Diskussion über Gebühren bei der Überprüfung eines Gebäudes in Quierschied. „In solchen Fällen konnten wir in der Vergangenheit auch schon immer wieder tätig werden und entsprechende Gefährdungen abstellen. Dann entstehen dem Bürger, der uns den Gefährdungshinweis gegeben hat, natürlich keine Kosten.“ Lediglich in völlig unbegründeten Fällen werde eine Gebühr erhoben. Dies komme leider immer wieder im Falle von Nachbarschaftsstreitigkeiten vor.

Deshalb stellte Gillo noch einmal deutlich heraus: „Wir gehen jedem berechtigten Hinweis aus der Bevölkerung auf einen gefährlichen Gebäudezustand nach. Darauf sind wir auch angewiesen.“

Im „Besonderen Gebührenverzeichnis für die Bauaufsichtsbehörden des Saarlandes“ ist unter Nummer 17 geregelt: „Durch Angaben Dritter veranlasste Überprüfungen baulicher Anlagen (…), sofern sich die Angaben als offensichtlich unrichtig erweisen [wird eine Gebühr erhoben] nach Zeitwand mindestens je 50 Euro.“

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