Dudweiler SPD-Vorsitzender angeklagt in Untreueprozess

Die Saarbrücker Staatsanwaltschaft hat vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Saarbrücken gegen drei Mitarbeiter der „Saarland Heilstätten GmbH“ (SHG) Anklage erhoben. Darunter auch der SHG-Verwaltungsdirektor und -Prokurist und Vorsitzende der Dudweiler SPD, Rudolf Altmeyer, wie aus einer Pressemitteilung der Grünen-Fraktion im Regionalverbandstag hervorgeht.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, “durch zwei gemeinschaftlich begangene Untreuehandlungen einen Schaden von über 30.000 Euro zum Nachteil der SHG verursacht zu haben. Das Geld kam dabei einem der Angeschuldigten im Sinne einer Altersvorsorge zugute, obwohl es ihm nicht zustand. Die beiden anderen Angeschuldigten wirkten bei der Auszahlung des Geldes mit bzw. veranlassten diese.”

Während die Staatsanwaltschaft ausdrücklich darauf hinweist, dass die Angeklagten bis zu einem rechtskräftigen Schuldspruch durch ein Gericht als unschuldig zu gelten haben, fordern die politischen Gegener bereits jetzt Konsequenzen. Es sei “das Mindeste”, dass Altmeyer von der Prokura entbunden werde, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der bündnisgrünen Regionalverbandsfraktion, Stephan Körner und fordert SHG-Geschäftsführer Alfons Vogtel (CDU) und Regionalverbandsdirektor und SHG-Aufsichtsratschef Peter Gillo (SPD) zum Handeln auf.

Es sei auch eine “sehr schwache Ausflucht”, so Körner weiter, wenn Altmeyer behaupte, nur auf Weisung gehandelt zu haben. Eine derartige Vertrauensstellung erfordere mehr Haltung und mehr Rückgrat. Die Unterstellung Körners, Altmeyer sei offenbar erst nach Anweisung der Zahlung an den ebenfalls angeklagten Joachim Wild (ebenfalls SPD) von diesem zum Verwaltungsdirektor befördert worden, weist Altmeyer entschieden zurück und hat den Grünen-Abgeordneten und die Grünen-Faktion im Regionalverband mittlerweile auch durch Anwaltsschreiben dazu aufgefordert, diese unzutreffende Äußerung zu unterlassen.

Nachdem beide nicht bereit waren, außergerichtlich eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung dieses Zitats abzugeben, hat Altmeyer das Landgericht Saarbrücken angerufen. In dem Verfahren 4 O 86/12 verpflichteten sich Körner und Bündnis 90/Die Grünen im Regionalverband es zu unterlassen, über Altmeyer wörtlich oder sinngemäß zu äußern, dieser sei von Herrn Joachim Wild zum SHG-Verwaltungsdirektor befördert worden. Auch die entsprechenden Presseerklärungen, in denen dies zum Ausdruck gebracht war, werden aus dem Angebot www.gruene-stadtverband-saarbruecken.de entfernt. Sowohl Körner, als auch seine Partei haben sich verpflichtet, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine vom Kläger festzusetzende Vertragsstrafe, die im Streitfall vom Landgericht Saarbrücken überprüft werden kann, zu zahlen.

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5 Thoughts to “Dudweiler SPD-Vorsitzender angeklagt in Untreueprozess”

  1. Dieser Körner ist auch nicht besser als das andere Geschmeiß.
    Gerade weil er so laut nach Rücktritt schreit, sollte man mal nachschauen, ob bei ihm alles korrekt läuft.

  2. wulfi

    Jo so is unser Poliktikergeschmeiß, jeder versucht sich in gut bezahlten Positionen (Obwohl alles Nichtskönner)noch einen dicken Batzen zu sichern! Wie sonst kann einer wie Altmeyer Direktor bei der SHG werden.
    Macht es wie ich, sucht euch reiche Freunde……..

  3. Pit

    Ich sehe welche hervorragende Arbeit bei der SHG geleistet wird. Als Mitarbeiter kann ich nur feststellen, dass wir ein innovatives Haus sind. Wir leisten gute Arbeit und haben einen hervorragende Verwaltungsspitze.

  4. Ralf

    Ob sich Herr Körner wohl zu sehr in einem familiären Interessenkonflikt befindet?! Was sonst könnte ihn auf ein solches Niveau geführt haben..?

  5. W. Groß

    es wird nun wie es in neudeutsch jetzte heisst überall gewulfft

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