Mikrozensusbefragung im Saarland

(Pressemeldung) Das Statistische Amt bittet um Auskunft
Ab Januar beginnt im Saarland wie im gesamten Bundesgebiet die Mikrozensuserhebung 2012. Der Mikrozensus ist eine statistische Erhebung, die seit 1957 jedes Jahr bundesweit bei einem Prozent der Haushalte durchgeführt wird. Im Laufe des Jahres werden im Saarland etwa 5 000 Haushalte von eigens dazu geschulten Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt, teilt das Statistische Amt mit. Wie entwickeln sich unterschiedliche Beschäftigungsformen? Wie haben sich die Lebensformen verändert? Wohnen ältere Menschen überwiegend alleine? Welche Bevölkerungsgruppen sind am stärksten von Armut betroffen? Antworten auf diese und weitere Fragen, die die Bevölkerungs-, Haushalts- und Familienstruktur, den Arbeitsmarkt, das Pendlerverhalten sowie die soziale und wirtschaftliche Lage der Gesellschaft betreffen, gibt der Mikrozensus. Damit ist diese Statistik eine wichtige Informationsquelle und Entscheidungshilfe für Wissenschaft, Politik und Wirtschaft und deshalb für alle Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung.
Der  Mikrozensus ist eine unterjährige Erhebung. Das bedeutet, dass die Befragung der 5000 Haushalte im Saarland gleichmäßig über das ganze Jahr verteilt stattfindet.Die Stichprobenauswahl des Mikrozensus ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Danach werden mit Hilfe eines mathematischen Zufallsverfahrens Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen ausgewählten Gebäuden wohnen, sind auskunftspflichtig und werden vier Jahre hintereinander befragt. Rechtsgrundlage der Erhebung ist das Mikrozensusgesetz 2005 (MZG 2005) vom 24. Juni 2004.

Der Datenschutz und die Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Die Interviewerinnen und Interviewer, die Ihren Besuch bei den Haushalten zuvor meist schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Statistischen Amtes legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet.

Das Statistische Amt bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2012 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Interviewerinnen und Interviewer in ihrer Arbeit zu unterstützen. Der Erfolg dieser Erhebung hängt von der Auskunftsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger ab. Deshalb hat der Gesetzgeber für den Großteil der Fragen eine Auskunftspflicht vorgesehen. Die einfachste Art der Auskunftserteilung ist das persönliche Interview. Auf Wunsch kann der Erhebungsbogen auch selbst ausgefüllt und direkt an das Statistische Amt gesendet werden.

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