Keine Alkoholfahrten während der Fastnachtszeit!

(Pressemitteilung) Das närrische Treiben der Fastnachtszeit findet dieses Jahr ab Mitte Februar (16.02.2012) statt und endet am Aschermittwoch (22.02.2012). Die Polizei warnt vor Alkohol- und Drogenfahrten und kündigt verstärkt Kontrollen an.

Die als fünfte Jahreszeit geltende Fastnachtszeit ist nach ihrem Selbstverständnis die Zeit der „Ausgelassenheit, Fröhlichkeit und überschäumenden Lebensfreude“.
Dies sollte jedoch nicht dazu verleiten, sich nach reichlich Alkoholgenuss oder Drogenkonsum ans Steuer zu setzen. Jahr für Jahr muss die Polizei nach Verkehrsunfällen und allgemeinen Verkehrskontrollen viele Führerscheine einbehalten und die Weiterfahrt unterbinden

Die Polizei rät zu „Null Komma Null Risiko“

Die Polizei appelliert: Lassen Sie nach karnevalistischen Veranstaltungen und allgemein nach Gaststättenbesuchen mit entsprechendem Alkoholgenuss ihr Fahrzeug stehen oder nehmen Sie zum Feiern kein Fahrzeug mit. Riskieren Sie nicht Ihren Führerschein und lassen Sie die Fastnacht nicht zum Albtraum werden. Es gibt andere Möglichkeiten der Heimfahrt. Lassen Sie sich abholen oder fahren Sie mit dem Taxi, Bus oder mit der Bahn nach Hause.

Regeln Sie schon vor dem Feiern, wer den mitgebrachten Pkw nach Hause bringt.
Übernehmen Sie bitte auch für Verwandte und Bekannte Verantwortung und verhindern Sie, dass jemand betrunken fährt.

Die Folgen einer Trunkenheitsfahrt sind oft schwerwiegend. So kann es zu einem Unfall mit Sachschaden und / oder Verletzten kommen. Dies führt neben dem Leid für Opfer und Angehörige zur Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens.

Verstärkte Kontrollen der Polizei

Neben den Appellen der Polizei wird es aber auch in diesem Jahr wieder verstärkte Alkohol- und Drogenkontrollen geben.

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