LHS informiert – Sicher Silvester feiern

(Pressemitteilung)  Feuerwehr gibt Tipps – ZKE informiert zu Sauberkeit

Damit die Silvesternacht ohne Verletzungen und Brände verläuft, sollten Feiernde Feuerwerkskörper nicht leichtsinnig oder unsachgemäß nutzen. Darauf weist die Berufsfeuerwehr der Landeshauptstadt Saarbrücken hin.

Sie empfiehlt, Raketen, Böller und Fontänen nur im Freien zu verwenden. Dabei ist es wichtig, die Gebrauchsanleitung zu beachten und genügend Abstand zu Menschen, Tieren und Häusern sowie Mülltonnen und Autos zu halten.

Der richtige Umgang mit Raketen und Böllern
Um Raketen senkrecht in den Himmel zu schießen, eignet sich eine mit Wasser gefüllte Getränkeflasche oder ein Eimer mit Sand als Startrampe. Hat ein Böller nicht geknallt, sollten Bürgerinnen und Bürger ihn nicht ein zweites Mal zünden. Nach 15 Minuten kann er abgelöscht und dann entsorgt werden.

Damit fehlgeleitete Feuerwerkskörper keine Brände entfachen können, gehören Sonnenschirme, leere Kisten und Papierstapel an Silvester nicht auf den Balkon oder die Terrasse. Ausgetrocknete Weihnachtsgestecke sollten entsorgt und nicht weiter draußen gelagert werden, da sie die Gefahr eines Brandes erhöhen. Geschlossene Türen und Fenster der Wohnung verhindern, dass sich eine Rakete hinein verirrt. Nach dem Feuerwerk ist ein Kontrollgang um das Haus und auf dem Grundstück ratsam. Dort glühen eventuell noch Reste von Raketen oder Böllern, die vorsorglich abgelöscht werden können.Feuerwerkskörper und Raketen gehören nicht in die Hände von Kindern. Nur gemeinsam mit Erwachsenen dürfen Feuerwerksartikel für das entsprechende Alter gezündet werden. Außerdem rät die Feuerwehr, Silvesterknaller nur ohne den Einfluss von Alkohol zu zünden. Fahrer sollten zwischen 23.30 Uhr und 1 Uhr lediglich unvermeidliche Fahrten vornehmen, langsam fahren und die Fenster geschlossen halten.

Tipps zum Kauf von Feuerwerkskörpern
Personen ab 12 Jahren dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F1 das ganze Jahr über kaufen und abbrennen. Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren können in diesem Jahr von Samstag bis Dienstag, 28. bis 31. Dezember, Feuerwerkskörper der Kategorie F2 kaufen und sie an Silvester und Neujahr zünden. An anderen Tagen müssen Interessierte eine Ausnahmegenehmigung beim Ordnungsamt beantragen.

Beim Kauf von Feuerwerkskörpern ist darauf achten, dass diese ein Prüfzeichen aufweisen. Die CE-Kennzeichnung mit Identifikationsnummer gibt an, dass das Produkt den geltenden Anforderungen der Europäischen Union entspricht und beispielsweise nicht stärker knallt als erwartet. Feuerwerkskörper sollten niemals selbst hergestellt werden. Außerdem ist es gefährlich, an Raketen oder Böllern herumzubasteln.Notrufnummer von Feuerwehr und Rettungsdienst
Ist trotz aller Vorsicht ein Brand oder ein Unfall passiert, erreichen Betroffene Feuerwehr und Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.

Aus Rücksicht auf die Mitmenschen Silvester-Müll selbst entsorgen
Wer in der Silvesternacht feiert, sollte auch auf sein Umfeld achten und an seine Mitmenschen denken. Feiernde müssen die ausgekühlten Feuerwerks-Überreste schnellstmöglich von Straßen, Gehwegen und Plätzen entfernen, um Fußgänger und Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Das gilt auch für andere Abfälle wie ausgebrannte Böller oder Glasflaschen. Darauf weist der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) hin.

Entsorgung von Feuerwerk – das gibt es zu beachten

Abfallverursacher müssen die Überreste ihrer Silvesterfeier selbst beseitigen. Ist dies nicht der Fall, sind die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer verpflichtet, vor ihren Häusern zu säubern. In der zweiten Woche nach Neujahr wird der ZKE vor Anwesen, vor denen immer noch Müll herumliegt, die Anliegerreinigung überprüfen und Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung mit Bußgeldern ahnden. Die Straßenreinigungssatzung gibt es unter www.zke-sb.de/strassen. Abgebrannte Feuerwerkskörper und Böller können, nachdem sie ausgekühlt sind, über die Restmülltonne entsorgt werden.

 

 

Related posts