Landeshauptstadt erhöht Windelbonus – Ab Januar 2019 Antrag für 2018 stellen

(Pressemitteilung) Landeshauptstadt erhöht Windelbonus um 5 Euro – Ab Januar Antrag für 2018 stellen

Bürgerinnen und Bürger können von Dienstag, 1. Januar 2019, bis Sonntag, 30. Juni 2019, bei den vier Bürgerämtern der Landeshauptstadt Saarbrücken Anträge für den Windelbonus für das Jahr 2018 stellen.

Achtung – Frist: Anträge, die nach diesem Tag eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Landeshauptstadt gewährt einen jährlichen Windelbonus von 30 Euro für jedes Kind bis zum dritten Lebensjahr und von 55 Euro für Inkontinenzpatienten. Gegenüber dem Vorjahr hat die Landeshauptstadt den Bonus um jeweils 5 Euro erhöht.

Betroffene Patienten müssen dem Antrag ein aktuelles ärztliches Attest beifügen, das die dauerhafte Erkrankung bestätigt, falls beim Bürgeramt noch kein solches Attest für den Windelbonus vorliegt. Die Bürgerinnen und Bürger müssen mit erstem Wohnsitz in Saarbrücken gemeldet sein und in privaten Haushalten leben. Der Windelbonus wird für das vorhergehende Kalenderjahr als Einmalbetrag überwiesen.

Die vier Bürgerämter sind unter folgenden Adressen zu erreichen:

  • Bürgeramt City, Gerberstraße 4, 66111 Saarbrücken
  • Bürgeramt Dudweiler, Stadtmittezentrum Am Markt 1, 66125 Saarbrücken
  • Bürgeramt West, Burbacher Markt 20, 66115 Saarbrücken
  • Bürgeramt Halberg, Rathaus Brebach, 66130 Saarbrücken

Entsprechende Vordrucke für die Anträge gibt es vor Ort bei den Bürgerämtern oder im Internet unter www.saarbruecken.de/windelbonus. Auf der Internetseite sind auch weitere Informationen verfügbar. Die Öffnungszeiten der Bürgerämter sind im Internet unter www.saarbruecken.de/buergeraemter zusammengefasst.

Weitere Informationen gibt es telefonisch unter +49 681 905-0 oder per E-Mail an buergeramt@saarbruecken.de.

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