CDU Bezirksrat Dudweiler: Abstimmung über Bebauungsplan Nr. 312.10.01

(Pressemitteilung)In der letzten Bezirksratssitzung hatte der Rat über den Bebauungsplan Nr. 312.10.01 „Am Neuhauser Weg – Birkenallee”, hier: Aufstellungsbeschluss zu entscheiden.

Die CDU-Fraktion war über die Vorgehensweise der Landeshauptstadt Saarbrücken mehr als überrascht und verwundert. Der Fraktionsvorsitzende, Ralf-Peter Fritz, erläuterte erst einmal einige Dinge aus der Vergangenheit:
“Der Bezirksrat hatte dem Bau seinerzeit trotz Bedenken bezüglich der „Einfügigkeit“ zugestimmt, da vom Investor zugesagt wurde, ca. 20 Parkplätze für die Anwohner bereit zu halten. Diese Zusage wurde bekanntlicher Weise nicht eingehalten.”

Es wurde ein Erweiterungsbau beantragt, der zum Einen einen Bau von ca. 49,9 Meter Länge Richtung Birkenallee vorsah und zum Anderen ein Haus am
„Neuhauser Weg“ Richtung „Hulot“. Dies wurde, bekanntlicher Weise, von allen Fraktionen des Bezirksrates abgelehnt, da er gegen § 34 Baugesetzbuch (die Einfügung in den bestehenden Bestand…) verstieß. Auch der Stadtrat lehnte ebenfalls seinerzeit mit Mehrheit ab. Dieser fasste dann den Beschluss, dass ein Bebauungsplan erarbeitet werden soll, um die unterschiedlichen Interessen (die des Investors, die der Anlieger und die städtebaulichen Interessen) in Einklang zu bringen und hat eine Veränderungssperre erlassen, um bis zur Vorlage des Bebauungsplanes ein weiteres Vorgehen zu verhindern. Dies wurde von der städtischen Verwaltung und dem Investor abgelehnt, da sie auf ein Urteil in ihrem Sinne hofften.

Hierzu muss ehrlicher Weise gesagt werden, dass diese Veränderungssperre seinerzeit vom Gericht als unzulässig angesehen wurde, da sie nur eine „Verhinderungssperre“ sei.

Das Bau- und Umweltministerium lehnten den Bebauungsplan vom Investor als unrechtmäßig ab (nachzulesen in einem SZ-Bericht vom 24.07.2002).

Das Verwaltungsgericht lehnte ebenfalls ab und sah den Bau als unrechtmäßig im Sinne des § 34 Baugesetzbuch an.

Auch das Oberverwaltungsgericht lehnte ab, obwohl es zwischenzeitlich nur noch um den Bau am „Neuhauser Weg“ Richtung „Hulot“ ging. Der Antrag
bezüglich des 49-Meterbaus war vom Investor bereits zurückgezogen worden.

Aus dem Urteil des Oberverwaltungsgericht (OVG):

„Der Senat mag nicht erkennen, wie das Bauvorhaben in eine harmonische Beziehung zur derzeitigen Bebauung treten will“…
„Eine derartige bauliche Massierung und Verengung zwischen Wohnbebauung und gewerblicher Nutzung würde den vorhandenen Zustand in negativer
Hinsicht verändern. Das Vorhaben würde nicht in eine harmonische Beziehung zur vorhandenen Bebauung treten und ist daher städtebaulich unerwünscht“…
Zitat Ende


Bei dem genannten Bauvorhaben handelt es sich um den geplanten Anbau am „Neuhauser Weg“ Richtung „Hulot“, der 320 m² Grundfläche umfasst. Der Ursprüngliche ebenfalls geplante 49,9-Meter Bau an der Birkenallee war während der rechtlichen Auseinandersetzung vom Investor zurückgezogen worden.

Im Vorangegangenen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes wurde im Urteil festgestellt, selbst das bestehende Gebäude hätte so nicht
gebaut werden dürfen. Siehe hierzu den SZ-Artikel vom 24.07.2002 in dem festgestellt wurde: „Die Obere Bauaufsicht hatte bereits die Erweiterung
nach einer baufachlichen Bewertung als unzulässig bezeichnet.“


Mit Blick auf das Bebauungsplanvorhaben am unteren Neuhauser Weg hat sich die CDU Fraktion nach reiflicher Überlegung entschlossen, zum jetzigen
Zeitpunkt dem vorliegenden Entwurf nicht zuzustimmen. Wir sehen als Christdemokraten sehr wohl die grundsätzliche Notwendigkeit, dass innenstadtnahes seniorengerechtes Wohnen geschaffen wird und sind uns bewusst, dass aufgrund des demographischen Wandels es eine zwingende Notwendigkeit ist, auch gerade für älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger Angebote zu formulieren, die ein wohnortnahes und an die City angebundenes Leben ermöglichen. Wir wünschen uns eine Stadt, in der Platz ist für alle und in der alle Menschen ihren Bedürfnissen entsprechenden Wohnraum vorfinden. Deshalb haben wir es uns nicht leicht gemacht im Umgang mit der Frage, wie hier entschieden werden soll.

Gerade darum können wir nicht verstehen, warum zum jetzigen Zeitpunkt die Bauverwaltung das Risiko eingehen will, dass diese Chance scheitert. Der
vorgelegte Bebauungsplanentwurf hat aus unserer Sicht zwei entscheidende Mängel, die es zum jetzigen Zeitpunkt nicht gestatten, das Verfahren in dieser Form einzuleiten.


Da ist zum Einen das, was in der Vergangenheit liegt und zuvor erläutert wurde. Das formale Argument, es habe sich damals um ein Verfahren gemäß § 34 gehandelt, heute gehe es aber um die Aufstellung eines Bebauungsplanes, kann nur teilweise greifen: die Gerichte haben in den einschlägigen Entscheidungen sehr genau und teilweise akribisch aufgearbeitet, was aus ihrer Sicht noch dem entspricht, was in dieser Lage denkbar ist. Wenn wir uns nun in der glücklichen Position befinden, dass uns solche Hinweise schon vorliegen, ehe wir in ein Verfahren einsteigen, würde es von Klugheit zeugen, diese Hinweise auch zu berücksichtigen. Leider müssen wir heute feststellen: Dies ist nach unserer Auffassung in zu geringem Maße geschehen, hier herrscht Nachbesserungsbedarf vor Einleitung eines Verfahrens.


Zum Zweiten sind wir über die Tatsache befremdet, dass im Wege eines Verfahrens, dass zwar eine gewisse Bürgerbeteiligung vorsieht, aber dennoch die beschleunigte Vorgehensweise in den Vordergrund stellt, gehandelt werden soll. Wir sehen dieser beschleunigter Verfahrensweise weder als zwingend
noch als notwendig, denn die teils genannten Argumente, es könnten sich Veränderungen in den Gesetzen ergeben, sind für uns nicht stichhaltig. Fritz betonte im Bezirksrat:  Die CDU-Fraktion, wie auch der gesamte Bezirksrat Dudweiler, haben sich nach gültigem Recht zu richten. Mutmaßliche Änderungen, ob Vorschriften in die eine oder andere Richtung korrigiert werden, dürften schon wegen der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die immer nur auf den aktuellen Zeitpunkt abziehen kann, keine Erwägungen für alle Beteiligten spielen.

Solange das saarländische Heimgesetz nicht geändert ist, besteht ohnehin kein Handlungsbedarf. Eine Planung aufzubauen, auf vermeintlichem Insiderwissen, macht keinen Sinn. Auch nach einer Gesetzesänderung ist von einem Bestandschutz auszugehen. Außerdem müssen veränderte Anforderungen nicht zu Erweiterungen führen. Veränderungen können auch im Bestand vorgenommen werden.

Die Festlegung auf Baubeginn im Herbst 2016, wie vom Investor gefordert, wird begründet mit der Jahreszeit. Herbst gibt es auch in allen Folgejahren.
Ein beschleunigtes Verfahren ist aus folgenden Gründen grundsätzlich abzulehnen:

 

1.    Die Bürger, die betroffen sind, werden dann nicht mehr rechtlich zwingend gehört sondern nur noch auf dem „Gnadenweg“.

2.     Bei der aufgezeigten rechtlichen Problematik ist ein Eilverfahren völlig unangemessen.

3.     Ohnehin kommt angesichts der Vorlage der Eindruck auf, den man schon im früheren Verfahren hatte, dass die Stadtverwaltung sich zum Handlanger eines Investors macht, der sie vor sich hertreibt. Man sollte sich fragen, weshalb das so ist…

Ich fasse deshalb zusammen: die CDU Fraktion im Bezirksrat Dudweiler wird sich immer an der Seite der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger befinden, für die aufgrund des demographischen Wandels ein attraktives Wohnangebot formuliert werden soll.


Aber in genau dem gleichen Maß sind wir der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung verpflichtet, also dem Scheitern eines B-Plan-Verfahrens vorzubeugen: Wenn wir überhastet in ein Bebauungsplanverfahren einsteigen, dass die bekannten und aufgezeigten Mängel nicht hinreichend berücksichtigt, sehen wir das Risiko als zu hoch an, dass seitens der Anliegerinnen und Anlieger, der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner völlig ohne Not Porzellan zerschlagen wird.


Wir alle haben parteiübergreifend die Erfahrung gemacht, wie schwierig es ist, die Stimmung, wenn sie sich einmal gegen ein Projekt gewendet hat, wieder so zu wenden, dass nüchtern und sachlich diskutiert werden kann, worin die beste Lösung für alle zu finden ist.


Dieser Suche nach der “besten Lösung” wurde der vorliegende Beschlussantrag aus Sicht der CDU leider nicht gerecht. Fritz appellierte deshalb an die Verwaltung, das Verfahren zum jetzigen Zeitpunkt zu überarbeiten, damit es in der Bevölkerung auf breite Akzeptanz stößt. Andernfalls sehe die CDU die Gefahr als zu groß, dass erneut auf dem Rücken der Anlieger wie auch der Senioren ein jahrelanger Streit ausgetragen wird, der, egal wie er auch immer ausgehen mag, genau wie seinerzeit jenes Verfahren nach § 34 Baugesetzbuch rein verwaltungsrechtlich mit allen Konsequenzen einen anderen Weg geht, jedoch schon heute auf ähnlich viel Widerstand stößt. Das will die CDU nicht!

Aus diesem Gründen – und Fritz betone – nur aus diesen Gründen – war es der CDU Fraktion nicht möglich, dem vorliegenden Entwurf zuzustimmen.

Bekanntlicherweise wurde der Antrag vom Bezirksrat Dudweiler mehrheitlich abgelehnt!

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