ZKE fordert zur Kurzschließung von Klärgruben auf

(Pressemitteilung) Der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) der Landeshauptstadt Saarbrücken fordert aktuell Hausbesitzer unter anderem in Dudweiler und Herrensohr dazu auf, ihre Klärgruben kurzzuschließen. Insgesamt werden rund 1.100 Eigentümer angeschrieben. Die Bescheide sollen bis 2017 komplett versendet sein.

Die Aufforderung zum Rückbau der Gruben in den anderen Saarbrücker Stadtteilen ist bereits abgeschlossen. Betroffen sind Eigentümer von Klärgruben, die in einem Gebiet liegen, das mittlerweile einen Anschluss an die öffentliche Kanalisation erhalten hat. Das heißt, die Hausabwässer können vom Grundstück direkt in den Abwasserkanal in der Straße geleitet werden. Die Klärgrube muss dazu „kurzgeschlossen”, also stillgelegt, werden.

Wie Iris Conrath, ZKE-Abteilungsleiterin Grundstücksentwässerung, erklärt, bietet eine solche Kurzschließung auch einen Vorteil: „Für die stillgelegte Klärgrube bietet sich oft eine Nutzung als Regenwasser-Zisterne an, in der das von den Dachflächen ablaufende Niederschlagswasser gesammelt und beispielsweise für die Gartenbewässerung verwendet werden kann. Dadurch können auch Gebühren gespart werden.“

Antrag kann bereits vorher gestellt werden

Wer mit der Kurzschließung seiner Klärgrube nicht auf die Aufforderung vom ZKE warten möchte, kann auch selbst aktiv werden und einen entsprechenden Antrag zur Klärgruben-Aufhebung beim ZKE stellen. Der ZKE überprüft die Anfrage und erteilt die Genehmigung zum Kurzschluss an den öffentlichen Kanal.

Weitere Infos sowie einen Antrag auf Klärgruben-Aufhebung gibt es unter www.zke-sb.de. Telefonische Auskunft erhalten Eigentümer beim ZKE unter den Telefonnummern+49 681 905-7271, -7273 oder -7275.

Related posts

Leave a Comment