Stadt kontrolliert gezielt ordnungsgemäße Anmeldung vergnügungssteuerpflichtiger Spielautomaten

(Pressemitteilung) Bei der Landeshauptstadt Saarbrücken sind derzeit rund 1.000 Spielautomaten angemeldet. Es bestehen allerdings Zweifel, ob alle tatsächlich aufgestellten, steuerpflichtigen Automaten angemeldet sind. Durch nicht angemeldete Automaten gehen der Landeshauptstadt Steuereinnahmen verloren.

Deshalb suchen ab sofort freie Mitarbeiter der Landeshauptstadt Saarbrücken alle Gaststätten, Spielhallen und weitere mögliche Aufstellorte von Spielautomaten in Saarbrücken auf und nehmen den tatsächlichen Gerätebestand auf. Dazu wurden die Mitarbeiter in der vergangenen Woche eigens von der Landeshauptstadt geschult. Die insgesamt acht Mitarbeiter sind in vier Zweier-Teams unterwegs, können sich als Beauftragte des Stadtsteueramtes ausweisen und arbeiten auf Honorarbasis. Das Honorar richtet sich nach der Anzahl der kontrollierten Spielhallen und Gaststätten – unabhängig davon, ob dort nicht angemeldete Geräte vorgefunden werden.

Wer einen Spielautomaten anmelden muss, wendet sich bitte an das Stadtsteueramt. Kontakt: E-Mail: stadtsteueramt@saarbruecken.de; Fax +49 681 905 3477; Telefon +49 681 9050.

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