Wenig Beanstandungen bei Kontrollen auf dem Weihnachtsmarkt

Weihnachtsmarkt (Foto: H.D.Volz / pixelio.de)
Weihnachtsmarkt (Foto: H.D.Volz  / pixelio.de)
Weihnachtsmarkt (Foto: H.D.Volz / pixelio.de)

(Pressemitteilung) Der verführerische Duft nach Zimt zieht durch Städte und Dörfer und macht Lust auf Weihnachten. Damit die Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Zimtwaffeln und -plätzchen gefahrlos genießen können, waren zur Vorweihnachtszeit die Lebensmittelkontrolleure unterwegs, um das Weihnachtsgebäck unter die Lupe zu nehmen. Die Zimtplätzchen werden auf ihren Gehalt an Cumarin untersucht, das in hohen Dosen gesundheitsschädlich sein kann.

Ergebnis der Kontrollen: 23 Proben wurden insgesamt untersucht, der Grenzwert von 50 mg/kg war nur bei einer Probe Zimtwaffeln überschritten. Die Waffeln wurden an einem Verkaufsstand angeboten. Sie wurden aus dem Verkehr gezogen. Im Jahr zuvor waren von insgesamt 50 Proben sechs beanstandet worden.

Gesundheitsschädlicher Stoff “Cumarin”

Cumarin kann in höheren Mengen Kopfschmerzen auslösen und sogar die Leber schädigen. Erst bei einer deutlichen Überschreitung des EU-Grenzwertes von 50 mg/kg ist jedoch eine Gesundheitsgefährdung zu befürchten.  Wenn der EU-Grenzwert eingehalten wird, ist bei üblichen täglichen Verzehrsmengen (bis ca. 30 g Zimtsterne und 100 g Lebkuchen) auch bei Kindern keine Gefahr zu befürchten.

Die Mitarbeiter des Landesamtes für Verbraucherschutz haben darüber hinaus elf Proben Nüsse und Nussmischungen, 19 Proben Gewürzmischungen sowie 13 Proben weihnachtliche Schokoladen und Pralinen überprüft – alle Proben waren ohne Beanstandungen.

Alle Glühwein-Proben in Ordnung

Ein weiteres erfreuliches Ergebnis brachte die Schwerpunktkontrolle Glühwein auf Weihnachtsmärkten. Ende November bis Anfang Dezember wurden 15 Proben untersucht. Keine Probe musste beanstandet werden.

„Die Ergebnisse der diesjährigen Kontrollen weihnachtlicher Produkte sind sehr erfreulich. Sie werden allerdings nicht dazu führen, dass wir unsere Lebensmittelüberwachung zurückfahren. Kontrollen sind notwendig und bieten Sicherheit“, so Verbraucherschutzministerin Anke Rehlinger.

Hintergrund:

Cumarin ist ein natürlich vorkommender Pflanzenstoff, der einen süßlichen, kräuterartig-würzigen Geruch aufweist. Unter anderem ist Cumarin in Waldmeister und in Zimt enthalten.

Bei Zimt unterscheidet man Cassia-Zimt, der einen hohen Cumaringehalt (bis 6000 mg/kg) aufweist und Ceylon-Zimt, der nur geringe Mengen an Cumarin enthält. Da Cassia-Zimt billiger ist, wird meist dieser zur Herstellung von zimthaltigen Backwaren verwendet. Bei der haushaltsmäßigen Verwendung von Zimt sollte vorzugsweise Ceylon-Zimt zum Einsatz kommen. Ohne Bezeichnungszusatz lediglich als „Zimt“ angebotene Ware ist in der Regel Cassia-Zimt. Dieser sollte nur sehr sparsam verwendet werden.

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