Städtische Reinigungs- und Entsorgungsfahrzeuge dürfen auch entgegen der Einbahnstraße fahren

ZKE Abfallentsorgung_Müllabfuhr(Pressemitteilung) Der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) weist auf eine Sondererlaubnis hin, Einbahnstraßen auch entgegen der Fahrtrichtung befahren zu dürfen. Der ZKE bittet alle Verkehrsteilnehmer um entsprechende Vorsicht und besondere Rücksichtnahme.

ZKE-Bereichsleiter Dr. Klaus Faßbender erklärt: „Beim Reinigen von Straßen, dem Schneeräumen und Salzstreuen, aber auch im Rahmen der regulären Müllabfuhr sind unsere städtischen ZKE-Fahrzeuge manchmal gezwungen, Einbahnstraßen in der Gegenrichtung zu befahren. Gerade jetzt, in der dunklen Jahreszeit, sind sie bei ihren Einsätzen immer mit Warnleuchten unterwegs. Trotzdem kann es für andere Verkehrsteilnehmer zu unangenehmen Situationen kommen, wenn ihnen beim Einbiegen in eine Einbahnstraße überraschend ein Reinigungsfahrzeug gegenübersteht.“

Wegen dieser Sonderregelung müssen Verkehrsteilnehmer immer damit rechnen, dass ihnen aus einer Einbahnstraße nicht nur Radfahrer, sondern auch Kehrmaschinen und Müllautos entgegenkommen können. Klaus Faßbender weiter: „Um Unfälle zu vermeiden, habe ich unsere Fahrer darauf hingewiesen, dieses Sonderrecht nur in Anspruch zu nehmen, wenn der Einsatz es erfordert, und dann besondere Vorsicht walten zu lassen.“

Die entsprechende Erlaubnis für die städtischen Reinigungs- und Entsorgungsfahrzeuge regelt Paragraph 35 der Straßenverkehrsordnung.

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