Landesregierung greift nicht in Sonderstatus-Entscheidung ein

Protestkundgebung am Saarbrücker Rathaus (Foto: Thomas Braun)
Protestkundgebung am Saarbrücker Rathaus (Foto: Thomas Braun)
Protestkundgebung am Saarbrücker Rathaus (Foto: Thomas Braun)

In einem offenen Brief hatte die Bürgerinitiative Pro Dudweiler Ende Februar die Landesregierung um Unterstützung beim Erhalt des Sonderstatus gebeten. In einer Antwort von Staatssekretär Georg Jungmann wurde dieses Ansinnen nun abgelehnt.

2014 droht “Überschuldung” von Saarbrücken

Jungmann verwies auch darauf, dass die Kommunalaufsicht der Landeshauptstadt aufgrund der desolaten Haushaltssituation Einsparungen verordnet hat. Jungmann hob hervor, wie angespannt die Lage in Saarbrücken ist: “Die Landeshauptstadt Saarbrücken befindet sich seit Jahren in einer höchst bedenklichen Haushaltssituation, die aller Voraussicht nach im Jahr 2014 darin gipfeln wird, dass die Verbindlichkeiten der Stadt die Summe ihrer gesamten Vermögenswerte übersteigen, so dass Überschuldung eintritt”, so Jungmann.

Er verwies aber auch darauf, dass die Stadt selbst entscheiden könne, wo gespart wird. “In welchen Bereichen sie Einsparungen oder Mehreinnahmen herbeiführen, um die vorgeschriebene Haushaltsverbesserung zu erzielen, bleibt den betroffenen Kommunen überlassen”, so Jungmann in seinem Antwortschreiben.

Kommunalaufsicht kann nicht einschreiten

Der Entschluss, den Sonderstatus abzuschaffen, habe die Stadt im Rahmen des “verfassungsmäßig geschützten Rechts auf kommunale Selbstverwaltung” getroffen. Und er sei durch eine demokratische Entscheidung des Stadtrates als das “dazu berufene Vertretungsgremium” abgesegnet – insofern könne die Kommunalaufsicht auch nicht einschreiten.

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