ZKE: Bürger müssen Eis und Schnee vor Anwesen räumen

Foto: ZKE

(Pressemitteilungen)  Straßen und Bürgersteige müssen frei von Eis und Schnee sein. Darauf weist der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) hin. Bürgerinnen und Bürger müssen die Abschnitte vor ihren Häusern reinigen, um Unfälle und Stürze zu vermeiden. Falls akute Rutschgefahr besteht, ist eine Reinigung mehrmals täglich vorgeschrieben.

Für die Reinigung ist grundsätzlich immer der Anlieger, also im Regelfall der Haus- bzw. Grundstückseigentümer verantwortlich. Diese müssen vor ihren Grundstücken Eis sofort und Schnee nach Beendigung des Schnellfalls beseitigen und bei Glätte abstumpfende Streumittel (z.B. Sand oder Splitt) streuen. Die Arbeiten können privatrechtlich auch auf die Mieter übertragen worden sein. Hier hilft ein Blick in die Hausordnung oder den Mietvertrag.

ZKE-Werkleiter Bernd Selzner erklärt: „Auf Gehwegen und entlang von Häusern ohne Gehweg müssen Eigentümer mindestens einen ein Meter breiten Streifen schnee- und eisfrei halten.“ In Fußgängerzonen sind es zwei Meter breite Streifen.

Montags bis samstags sind Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, über Nacht gefallenen Schnee bis sieben Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis neun Uhr zu räumen. Um Stürze und Unfälle zu vermeiden, müssen bis 20 Uhr die Wege gereinigt werden, sobald Rutschgefahr besteht. Dies ist häufig mehrmals täglich der Fall. Betreiber von Kinos, Theatern oder Gaststätten müssen auch nach 20 Uhr für die Sicherheit ihrer Gäste sorgen.

Größere Schneemengen müssen so beiseite geschoben werden, dass Fußgänger und Fahrzeuge nicht mehr als unvermeidbar gefährdet und behindert werden. Damit später das Tauwasser abfließen kann, müssen Hydranten und Gullys frei bleiben. Wer sich nicht sicher ist, ob seine Straße vom ZKE gereinigt wird, kann sich telefonisch unter +49 681 905-7313 erkundigen.

Sand und Splitt statt Streusalz
Auf eisglatten Flächen können Bürger als Ersatz für Streusalz sogenannte abstumpfende Streumittel wie Sand und Splitt einsetzen. Sie sind umweltfreundlicher und besser für die empfindlichen Pfoten von Hunden und Katzen geeignet.

Das leistet der ZKE
Von Ende Oktober bis in den April des neuen Jahres stehen die Mitarbeiter des ZKE, des Amtes für Grünanlagen sowie der Betriebs- und Bauhöfe der Landeshauptstadt mit ihren Winterdienstfahrzeugen bereit, um bei einsetzendem Schneefall oder aufkommender Eisglätte sofort auszurücken. Die Winterdienstzentrale des ZKE hält dabei ständigen Kontakt zu den Wetterdiensten. Der Dienst kann auf etwa 20 Räum- und Streufahrzeuge und rund 100 Mitarbeiter (inklusive der Bauhöfe) zurückgreifen.

Wichtige Verkehrsadern werden zuerst von Schnee und Eis befreit
Der ZKE befreit die für den Verkehr wichtigsten Straßen und die Zufahrten zu den Krankenhäusern von Schnee und Eis. Parallel erfolgt zudem ein kombinierter (manueller und maschineller) Winterdienst. In diesen Bereich fallen zum Beispiel Fußgängerüberwege, Treppen, Verbindungswege sowie Haltestellen der Saarbahn. Die Einsatzpläne der Winterdienst-Fahrzeuge sind in Dringlichkeitsstufen eingeteilt.

Sehr viele Straßen unterliegen nicht der Winterdienstverpflichtung des ZKE. Insbesondere zahlreiche Wohn- und Anliegerstraßen werden nicht gestreut.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.zke-sb.de

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