Vorgezogene Anmeldung der Schulneulinge an allen Grundschulen der Landeshauptstadt

Dudweiler Turmschule
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(Pressemeldung) Für das Schuljahr 2013/14 sind alle Kinder schulpflichtig, die zwischen dem 2. Juli 2006 und dem 1. Juli 2007 geboren wurden. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, ihre Kinder bei der zuständigen Grundschule anzumelden und die Kinder bei der Anmeldung mitzubringen. Dies gilt auch für den Fall, dass Eltern ihre Kinder zurückstellen lassen wollen.

Eltern von Kindern, die erst nach dem 1. September 2012 in Saarbrücken zugezogen sind und bislang nicht angeschrieben wurden, müssen sich an der zuständigen Schule melden.

Für die Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes, der Impfpass sowie im Bedarfsfall ein Nachweis über die elterliche Sorge erforderlich.

Alle Grundschulen der Landeshauptstadt Saarbrücken nehmen an einem Sprachförderprogramm teil. Darin werden bereits bei der Anmeldung der neuen Schülerinnen und Schüler die Sprach- bzw. Deutschkenntnisse festgestellt.

Das gesamte Verfahren der Anmeldung einschließlich der Sprachstandsfestsetzung muss bis zum 15. November abgeschlossen sein. Kinder, die nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, haben die Möglichkeit, Vorlaufkurse zu besuchen. Darin bekommen sie noch vor Beginn der Schulpflicht eine besondere Förderung in Deutsch. Die Teilnahme an diesen Kursen ist freiwillig.

Für die Anmeldungen an den Ganztagsschulen gelten gesonderte Termine. Diese werden auch gesondert veröffentlicht.

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