Festgefrorener Müll wird nicht berechnet

(Pressemitteilung) Die momentan sehr hohen Minustemperaturen können dazu führen, dass festgefrorener Abfall in den Mülltonnen zurückbleibt. „Sollte beim Entleeren festgefrorener Müll in der Tonne zurückbleiben, wird dessen Gewicht nicht berechnet“, versichert Dr. Klaus Faßbender, Bereichsleiter Abfallwirtschaft beim ZKE.

Faßbender erläutert: „Mülltonnen werden nicht nur gewogen, wenn sie von der Schüttvorrichtung des Müllfahrzeugs angehoben werden. Sie werden noch einmal gewogen, nachdem der Inhalt ins Fahrzeug gerutscht ist und die leere Tonne wieder abgesenkt wurde. Aus den beiden Wiegevorgängen wird eine Gewichtsdifferenz gebildet und nur diese wird für die Berechnung der Müllgebühr verwendet. Die Differenzmessung schließt aus, dass Müll der nicht im Fahrzeug landet, dem Gebührenzahler in Rechnung gestellt wird.“

Durch den starken Frost kann es auch dazu kommen, dass Mülltonnen für Rest- und Bioabfall mit einem Schloss nicht geleert werden. Gefrorenes Kondenswasser kann das automatische Öffnen der Tonnenschlösser bei der Entleerung verhindern. Klaus Faßbender bittet deshalb die Saarbrücker, Mülltonnen am Entleerungstag nicht zu verschließen.

Faßbender: „Wer nach der Leerung noch Müll in der Tonne hatte, kann bei der nächsten Leerung einen Sack neben seine Mülltonne stellen, wenn das Tonnenvolumen nicht ausreicht. Der Sack wird dann mitgewogen“.

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