Informationen zur Rente: Im neuen Jahr beginnt die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre

(Pressemeldung) Die von der Bundesregierung im Jahr 2007 beschlossene schrittweise Anhebung der Altersgrenze in der Rentenversicherung von 65 auf 67 Jahre wird sich erstmals ab dem nächsten Jahr auswirken.

Die Altersgrenzen für Renten werden mit dem Ziel hinausgeschoben, trotz der demographisch bedingten Veränderungen die Finanzierung der Renten bei stabil bleibendem Beitragssatz zu sichern.

Die schrittweise Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente beginnt 2012 für diejenigen, die im Jahr 1947 geboren sind: Die Altersgrenze beträgt nun 65 Jahre und 1 Monat. Für die folgenden Geburtsjahrgänge erhöht sich die Regelaltersgrenze zunächst um je einen weiteren Monat; später wird in Stufen von zwei Monaten pro Jahrgang angehoben. Erst für die Jahrgänge 1964 und jünger wird die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegen.

Die Anhebung der Altersgrenze wirkt sich auch auf Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten aus.

Von  der Rente mit 67 gibt es Ausnahmen: Wer früher in Rente gehen möchte, muss die Voraussetzungen erfüllen und evtl. dauerhaft Abschläge hinnehmen.

  • Für Versicherte, die vor 1955 geboren wurden und vor dem 1. Januar 2007 verbindlich Altersteilzeit vereinbart haben, ändert sich nichts.
  • Versicherte, die 45 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben, können weiterhin mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Dazu zählen auch Zeiten der Erziehung von Kindern bis zu deren zehnten Lebensjahr. Nicht berücksichtigt werden Zeiten der Arbeitslosigkeit.
  • Wer 35 Versicherungsjahre nachweist, kann mit 63 Jahren in Rente gehen. Für jeden Monat vor dem 67. Lebensjahr gibt es aber einen Abschlag von 0,3 Prozent – höchstens also 14,4 Prozent. Für schwerbehinderte Menschen steigt das Rentenalter ab Jahrgang 1952 stufenweise von 63 auf 65 Jahre. Sie können ab 62 in Rente gehen, müssen hier aber Abzüge von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen – höchstens also 10,8 Prozent. Vertrauensschutz gibt es für Versicherte, die vor dem 17. November 1950 geboren sind und spätestens am 16. November 2000 anerkannt schwerbehindert waren. Sie können weiterhin mit 60 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen.
  • Bei den Erwerbsminderungsrenten steigt das Rentenalter ohne Abzüge von 63 auf 65 Jahre. Wer aus gesundheitlichen Gründen früher aus dem Arbeitsleben ausscheidet, muss in der Regel Abzüge in Kauf nehmen – bis höchstens 10,8 Prozent. Ausnahmen gibt es für Versicherte mit 35 (ab 2024 mit 40) Pflichtbeitragsjahren. Für sie gilt weiterhin die Altersgrenze 63.
  • Ausnahmen gibt es auch für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus, die Anpassungsgeld oder die Knappschaftsausgleichsleistung erhalten haben.

Weitere Informationen:

– im Internet:

– telefonisch:

  • Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung: 0800 100048070
  • Bundesarbeitsministerium unter 01805 / 67 67 10

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