Am 9. Mai fällt der Startschuss für die erste große Volkszählung seit 24 Jahren in Deutschland. Auch in Dudweiler werden Interviewer unterwegs sein und an zuvor ausgewählten Haustüren klingeln. Wichtig ist: sie dürfen nicht abgewiesen werden – es besteht eine Auskunftspflicht, ansonsten wird ein Bußgeld fällig.
Allerdings muss den Interviewer nicht alles erzählt werden. Die Formulare mit den Detailfragen können auch alleine ausgefüllt werden. Es wird übrigens nicht jeder Bürger persönlich befragt, sondern nur zehn Prozent der Bevölkerung. Aber im ganzen Saarland sind das immerhin noch 41.500 Haushalte – und davon sicherlich auch etliche hier in Dudweiler.
Mehr zum Zensus 2011 gibt es beim Saarländischen Rundfunk und auf der Zensus-Webseite www.zensus2011.de.
Hinsichtlich der Rechte der Erhebungsbeauftragten sollte jeder den §11 VI, X ZensusG 2011 in Ruhe lesen. Betroffene müssen an der Haustüre mündlich in jedem Fall maximal Bekannt geben:
Geschlecht
Tag, Monat und Jahr der Geburt
Zahl der Personen im Haushalt
Name
Anschrift und Lage der Wohnung im Gebäude
Jede Frage die darüber hinaus geht muss m.E. mündlich nicht beantwortet werden.
http://www.ferner-alsdorf.de/2011/03/mikrozensus-2011-volkszaehlung-zensus-fragebogen/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/
Zu dem Thema Volkszählung – und vor allem der Angst vor “falschen Zählern” – haben auch die Kollegen von SR-online.de nachgefragt: Der Besuch des Interviewers wird vorher in einem offiziellen Schreiben angekündigt (wenn also unangekündigt jemand vor der Tür steht – nicht einlassen!). Außerdem müssen die Interviewer einen speziellen Ausweis mit sich führen, der nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig ist. Und last bot not least – wie “maz” schon erwähnt hat, müssen die insgesamt 46 Fragen nicht vor den Augen des Interviewers beantwortet werden. Weitere Informationen gibt es hier: http://www.sr-online.de/nachrichten/1668/1217291.html