Pressemitteilung der Caritas-Kliniken zur Zusammenlegung

Auch die CTS-Trägergesellschaft hat nun in einer eigenen Pressemitteilung zur aktuellen Situation Stellung bezogen. Im folgenden veröffentlichen wir die Pressemitteilung im genauen Wortlaut: 

cts schließt Caritasklinik St. Theresia Saarbrücken und Krankenhaus St. Josef Dudweiler zum Verbundkrankenhaus zusammen

(Pressemitteilung vom 24.03.2011) Die Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken mbH (cts) wird das Krankenhaus St. Josef und die Caritasklinik St. Theresia auf dem Rastpfuhl zu einem Verbundkrankenhaus zusammenführen. Die Zusammenführung ist zum 1. Juli 2011 geplant; hierauf haben sich die Gremien der cts-Schwestern vom Heiligen Geist gGmbH (cts-SvHG) und der cts verständigt.

„Mit dem neuen Verbundkrankenhaus, das durch den Zusammenschluss entsteht, und in dem dann in über 500 Betten 26.000 Patienten (Stand heute) behandelt werden, wollen wir die beiden Standorte nachhaltig sichern und unseren Auftrag zur hochwertigen medizinischen Versorgung erfüllen“, sagte cts-Geschäftsführer Hans-Joachim Backes.

Im Zuge dieser Verbundlösung sind keine Entlassungen geplant, wiewohl sich die Verantwortlichen von der Zusammenlegung nicht nur eine Bündelung der Kräfte in Pflege und Medizin, sondern auch eine erhöhte Effizienz im Verwaltungsbereich versprechen und damit zur Stabilisierung der medizinischen Versorgung, aber auch zur nachhaltigen Sicherung der Arbeitsplätze beitragen. Es stellt sich natürlich die Frage, ob und inwieweit die bisherigen Beschäftigungsverhältnisse am gleichen Standort stattfinden. Insofern sind Arbeitsplatzwechsel zwischen Dudweiler und Saarbrücken nicht ausgeschlossen.

Im Interesse einer dauerhaften erfolgreichen Sicherung des Standortes Dudweiler befürwortet insbesondere auch die Krankenpflege-Genossenschaft der Schwestern vom Heiligen Geist den Betriebsübergang des Krankenhaus St. Josef Dudweiler von der cts-SvHG auf die cts. Mit der Betriebsübertragung auf die cts sind die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, die angestrebte Verbundlösung erfolgreich umzusetzen. Das Saarländische Krankenhausgesetz sieht in § 30 Verbundlösungen ausdrücklich vor, die unter einheitlicher Leitung stehen und abrechnungstechnisch als ein Krankenhaus geführt werden, aber planerisch mit dem Land abgestimmt sein müssen. Dabei ist im Rahmen der Krankenhausplanung festzulegen, welche Leistungsangebote, Betten und Fachabteilungen auf Dauer an den jeweiligen Standorten vorzuhalten sind.

Der Hintergrund für diese Entscheidung liegt im zunehmend harten Wettbewerb, dem besonders kleine Krankenhäuser derzeit ausgesetzt sind. Seit die Krankenhausleistungen über sog. Pauschalen in Abhängigkeit der Art der Behandlung finanziert werden, müssen die Häuser – insbesondere auf Grund der hohen Vorhaltekosten – bestimmte Leistungsmengen erzielen, um wirtschaftlich überleben zu können. Insofern sind von dieser Entwicklung kleine Krankenhäuser eher betroffen als große, und dann umso stärker, je mehr sie über kleine, eigenständige Fachabteilungen verfügen.

Dem steht die Entwicklung der Kosten in den Häusern gegenüber. Insbesondere die Personalkosten hatten sich auf Grund der außerordentlich hohen Tarifabschlüsse vor zwei Jahren bereits um rd. 8 % erhöht, und es steht für das Jahr 2011 unter anderem auf Grund der Anpassung der AVR an die Vergütungen des Marburger Bundes bzw. des TVöD eine weitere außerordentliche Belastung ins Haus.

Im Klartext heißt dies: Ein bereits bestehendes Defizit wird noch einmal deutlich ausgeweitet, ohne dass eine konkrete Aussicht auf ein Abfangen dieser Mehrkosten durch höhere Vergütungen oder Mehrleistungen besteht. Insbesondere dürften in den bestehenden Strukturen wegen der notwendigen Vorhaltungen nennenswerte Einsparungen kaum realisierbar sein.

Erschwerend kommt hinzu, dass der bundesweit feststellbare Mangel an Ärzten kleine Krankenhäuser stärker trifft als andere. Vielleicht, weil sich die betreffenden Ärzte bessere Rahmenbedingungen für ihren Arbeitseinsatz eher an großen Krankenhäusern versprechen.

„Diese Bedingungen haben wir als verantwortungsbewusster Krankenhausträger zur Kenntnis zu nehmen und müssen sie bei der Bewertung unserer Häuser berücksichtigen“, sagt cts-Geschäftsführer Hans-Joachim Backes. „Dies tun wir, indem wir die Caritasklinik und das Krankenhaus St. Josef zu einem Verbund zusammenführen.“

Auf Grund der angespannten wirtschaftlichen Situation könnte eine Option darin bestehen, in Abstimmung mit der Mitarbeitervertretung (MAV) die Anwendung einer einrichtungsspezifischen Regelung der Vergütung, der sog. Notöffnungsklausel zu beantragen. Diese ermöglicht im Rahmen der Vorgaben der AVR eine Erhöhung der Arbeitszeit bzw. moderate Absenkung der Vergütung, um den Fortbestand der Einrichtung und den Erhalt der dortigen Arbeitsplätze zu sichern. „Dabei möchten wir die Umsetzung dieser Maßnahme, die im Übrigen der Genehmigung der Regionalkommission bedarf, jedoch in Abhängigkeit zur Leistungsentwicklung des Hauses stellen. Wir möchten jedoch diese Option nur ins Auge fassen, wenn es uns nicht gelingt, die Erlössituation spürbar zu verbessern“, sagt Backes.
 
Bezogen auf das Krankenhaus St. Josef haben die Verantwortlichen konkret ins Auge gefasst, die Frauenheilkunde nur noch an einem Standort anzubieten, und zwar an der Caritasklinik St. Theresia; letztendlich auch wegen des dort vorhandenen Perinatalzentrums, das Intensivmediziner für Neugeborene vorhält und in Kooperation und unter Verantwortung der Fachärzte der Uniklinik Homburg betrieben wird. Das Perinatalzentrum soll eine höchstmögliche Sicherheit für Mütter und vor allem deren Babys garantieren.

Am Standort St. Josef soll die Psychosomatik, die im Jahre 2010 von der Caritasklinik St. Theresia nach Dudweiler umgezogen ist, weiter ausgebaut werden. Weitere Veränderungen sind bezüglich der Fachabteilungsstruktur in Dudweiler nicht geplant.

„Wir sind überzeugt“, sagt Hans-Joachim Backes, „dass wir mit den genannten Maßnahmen den Herausforderungen in erforderlicher und angemessener Weise begegnen. Wir haben die Mitarbeiter gebeten, diesen Weg gemeinsam mit uns zu gehen und die notwenigen Veränderungen aktiv mitzutragen, damit der Krankenhausstandort St. Josef Dudweiler im Interesse der Patientinnen und Patienten wie auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Dauer gesichert werden kann.“

(Quelle: http://www.krankenhaus-dudweiler.de/Aktuelles/News/cts-schliesst-Caritasklinik-St.-Theresia-Saarbrucken-und-Krankenhaus-St.-Josef-Dudweiler-zum-Verbundkrankenhaus-zusammen;3521)

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